ERASMUS+

ERASMUS+

ERASMUS+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Ziel des ERASMUS+ Programms ist dabei der akademische und kulturelle Austausch zwischen Studierenden aus Europa. Dabei werden sowohl fachliche als auch sprachliche sowie interkulturelle Kompetenzen und Fertigkeiten ausgebildet.

Auch die Universität Koblenz hat sich erfolgreich um die Teilnahme an ERASMUS+ beworben und bilaterale, fachbezogene ERASMUS+ Verträge mit rund 80 Universitäten geschlossen.

Im Dezember 2020 wurde der damals noch Universität Koblenz-Landau die neue ERASMUS Charta (ECHE 2021-2027) verliehen. Diese bildet zusammen mit der ERASMUS-Erklärung zur Hochschulpolitik 2021-2027 die Basis für alle Maßnahmen im Rahmen des ERASMUS+ Programms in den Jahren 2021 bis 2027.

Haftungsklausel: Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Mobilitätsarten

Mobilität zu Lehrzwecken (STA - Teaching): Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gefördert (Outgoing-Mobilität) werden sowie Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung  (Incoming-Mobilität), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule mit ECHE.

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT - Training) Zu  Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden. Diese Aktivität fördert die berufliche Entwicklung von HochschullehrerInnen und anderem Hochschulpersonal durch Fortbildungsmaßnahmen im Ausland (außer Konferenzen) und durch Hospitationen an einer Partnerhochschule oder bei entsprechenden Einrichtungen im Ausland. Sofern nachgewiesen werden kann, dass im Rahmen der Mobilität neue und innovative Lern- und Lehrpraktiken erworben werden, spielt für die Förderfähigkeit die Aktivität der teilnehmenden Person im Rahmen der Veranstaltung eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist die Art der Veranstaltung: Eine Teilnahme ist nicht förderfähig, wenn sie sich nur einer bestimmten Disziplin widmet.

Voraussetzungen

Eine ERASMUS+ Förderung ist für einzelne Aufenthalte von 2 Tagen bis 2 Fördermonaten (60 Tagen)  möglich.  Reisetage  werden  bei  der  Berechnung  der  Aufenthaltsdauer  nicht  berücksichtigt. Die Mobilität zu Lehrzwecken muss mindestens  acht  Unterrichtsstunden in einer Woche oder einem kürzeren Zeitraum  umfassen. Bei staff mobilities mit Partnerländern (außerdem Europas) beträgt die Mindestaufenthaltsdauer 5 Tage.
Als Anfangsdatum des geförderten Aufenthaltszeitraums gilt der erste Tag, an dem der/die Teilnehmende an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein muss, das Enddatum ist der letzte Tag, an welchem der/die Teilnehmende an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein muss. Die tatsächliche Dauer des Aufenthalts ist nach dessen Abschluss durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen.
Eine wiederholte Förderung ist möglich.
Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden  Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität, s.u.) und nicht das Haupt-Wohnsitzland der betreffenden Person ist.

Programmländer

Uneingeschränkt an allen Aktionen des ERASMUS+ Programms können folgende Programmländer teilnehmen:

Mitgliedstaaten der EU:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal,  Rumänien,  Schweden,  Slowakei,  Slowenien,  Spanien,  Tschechische  Republik, Ungarn, Zypern

Programmländer außerhalb der EU:

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei.

Zielgruppe:

Alle Mitarbeitenden der Universität Koblenz (Sie müssen in einem Arbeitsverhältnis zur Universität Koblenz stehen und eine Dienstreiseerlaubnis haben. Bitte achten Sie auf einen ausreichenden Auslandsreisekrankenversicherungsschutz, welcher auch Dienstreisen abdecken.) können an einer ERASMUS+ Mobilität teilnehmen. Dies schließt besonders auch die Mitarbeitenden in den Verwaltungseinrichtungen der Universität ein. Achtung: Ab sofort können pro Person nur noch maximal drei staff mobilities pro Jahr bewilligt werden. In begründeten Ausnahmefällen, die den deutlichen Mehrwert der Mobilität für die Gesamtuniversität darlegen, kann eine zusätzliche Mobilität bewilligt werden.

Weiterbildungsformate

Bitte beachten Sie: Die finanzielle Unterstützung von Weiterbildung im Rahmen von ERASMUS+ ist auf zwei Wochen begrenzt.

  • Studienbesuche/Hospitanzen, z.B. Hochschulpersonal besucht eine Partnerhochschule

  • Besuch einer International Week bzw. Partner Days an einer Partnerhochschule
    Bitte beachten Sie: Selbstständige Bewerbung an der Partnerhochschule notwendig!

  • Besuch eines organisierten Englischsprachkurses, sofern die Notwendigkeit der Englisch-Sprachkenntnisse in direktem Zusammenhang mit der am Arbeitsplatz ausgeübten Tätigkeit besteht. Bitte beachten Sie: Selbstständige Bewerbung beim Kursanbieter notwendig! Bei Interesse können Sie sich gerne and das IRO wenden.

  • Besuch eines Sprachkurses außer Englisch, sofern die Notwendigkeit der Sprachkenntnisse in direktem Zusammenhang mit der am Arbeitsplatz ausgeübten Tätigkeit besteht.

  • Hospitanzen, z.B. Hochschulpersonal besucht ein Unternehmen

  • Besuch von sonstigen Workshops

  • sonstige Weiterbildungsmaßnahmen nach Absprache

Im Rahmen von ERASMUS+ STT ist eine Förderung von Aufenthalten zu Forschungszwecken nicht möglich. In Kombination mit einem Lehraufenthalt kann Forschung aber im Rahmen von ERASMUS+ zur Lehrzwecken stattfinden.

Was soll mit der ERASMUS+ Mobilität erreicht werden?

(Auszug aus dem ERASMUS+ Handbuch):

  • verbesserte  Kompetenzen  in  Bezug  auf  die  jeweiligen  Berufsprofile  (Lehr-  oder  Ausbildungstätigkeit, Jugendarbeit usw.),

  • umfassenderes länderübergreifendes Verständnis für Verfahren, Maßnahmen und Systeme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend,

  • bessere Befähigung zur Initiierung von Änderungen im Hinblick auf die Einführung von Modernisierungen und eine internationale Öffnung der nationalen Bildungseinrichtungen,

  • besseres Verständnis der Zusammenhänge zwischen formaler und nichtformaler  Bildung und Berufsbildung einerseits und dem Arbeitsmarkt andererseits,

  • bessere Qualität ihrer Tätigkeit und ihrer Aktivitäten für Studierende, Praktikanten, Auszubildende, Schüler, erwachsene Lernende, junge Menschen und Freiwillige,

  • größeres Verständnis und größere Aufgeschlossenheit für gesellschaftliche, sprachliche und kulturelle Vielfalt,

  • bessere Befähigung zur Berücksichtigung der Bedürfnisse benachteiligter Gruppen,

  • bessere Unterstützung und Förderung von Aktivitäten zur Förderung der Mobilität von Lernenden,

  • bessere Berufs- und Karrierechancen,

  • bessere Fremdsprachenkenntnisse und

  • höhere Motivation und Befriedigung bei der täglichen Arbeit.

Fördersätze

Der ERASMUS+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche als Pauschalen ausgezahlt werden.
Der Abreiseort muss nicht mit dem Sitz der entsendenden Einrichtung übereinstimmen. Für diesen Fall sind die Reisebelege als Nachweis für den tatsächlichen An- und Abreiseort aufzubewahren.
Der aus der Tabelle mit dieser einfachen Distanz ermittelte Stückkostenbetrag bezieht sich auf die gesamte Fahrt (Hin- und Rückfahrt):

Einfache Entfernung gem. Distanzrechner

Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (=Hin- und Rückfahrt)

Green travel

10-99 km

23€

-

100-499km

180€

210€

500-1.999km

275€

320€

2.000-2.999km

360€

410€

3.000-3.999km

530€

610€

4.000-7.999km

820 €

-

8.000 km und mehr

1.500€

-

Individuelle Unterstützung je Aufenthaltstag

Zielland

Betrag bis zum 14. tag der mobilität

Betrag ab dem 15. tag der Mobilität

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Lichtenstein, Luxemburg, Norwegen,  Schweden,

180€

126€

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

160€

112€

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

140€

98€

Partnerländer außerhalb der EU

180€

180€

Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet. Aus dem Mobilitätsprogramm der Person muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben. Maßgeblich ist ein Nachweis durch eine am Ende des Aufenthaltes ausgestellte Bescheinigung der Gasthochschule/des Unternehmens mit Beginn und Ende des Aufenthaltes ggf. inklusive Lehrstundenzahl.

CO2 Kompensationszahlungen

Hintergrund: Seit dem Jahr 2023 müssen für alle dienstlich veranlasste Flugreisen CO2 Kompensationszahlungen geleistet werden. Die vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit beschlossenen Kompensationszahlungen kommen der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz zugute.
Dies betrifft auch staff mobilities, die über das ERASMUS+ Programm gefördert werden.

 

einfacher Flug

Hin- und rückflug

Deutschland (inkl. Straßburg & Brüssel)

5€

10€

Europa

10€

20€

Interkontinental

50€

100€

Anmerkung: Bei einem Umstieg wird die Kompensationszahlung für jeden Teilflug berechnet.

Umsetzung für ERASMUS+ staff mobilities:

innerhalb Europas: Bei staff mobilities innerhalb Europas werden die Kompensationszahlungen direkt aus dem ERASMUS+ Grant gezahlt. Dazu wird die entsprechende Kompensationszahlung bei der Auszahlung der zweiten Förderrate (nach der Mobilität) durch das International Relations Office einbehalten.

außerhalb Europas: Bei staff mobilities außerhalb Europas werden die Kompensationszahlungen durch das International Relations Office finanziell unterstützt. Dazu erhalten Sie einen Zuschuss von maximal 100€ bzw. 50% der anfallenden Kompensationszahlungen. Der restliche Anteil wird ebenfalls direkt vom ERASMUS+ Grant gezahlt und bei der Auszahlung der zweiten Förderrate (nach der Mobilität) durch das International Relations Office einbehalten.

Beispiel:
Staff mobility nach Ruanda: Hin- und Rückflug mit jeweils einmaligem Umsteigen -> anfallende Kompensationszahlungen von 200€
Das International Relations Office bezuschusst die Kompensationszahlungen mit 100€, die restlichen 100€ müssen aus dem Grant finanziert werden.

Staff mobility nach Südafrika: Hin- und Rückflug als Direktflug -> anfallende Kompensationszahlungen von 100€
Das International Relations Office bezuschusst die Kompensationszahlungen mit 50€, die restlichen 50€ müssen aus dem Grant finanziert werden.

Bewerbung und Ablauf

Bitte beantragen Sie Ihre Mobilität mind. 4 Wochen vor Beginn.

Vor der Mobilität

  1. Füllen Sie das Mobility Agreement (siehe Download Bereich am Ende der Seite) aus und lassen Sie es von der aufnehmenden Institution unterschreiben (eine gescannte Version dieses Dokuments wird ebenfalls akzeptiert);

  2. Schicken Sie das unterschriebene Mobility Agreement zusammen mit einem groben Zeitplan für die geplante Mobilität an Ines Klier-Franzen im International Relations Office;

  3. Sie erhalten Ihr Grant Agreement per E-Mail zusendet – hieraus entnehmen Sie bitte auch die errechnete Fördersumme;

  4. Sie füllen das Grant Agreement aus, unterschreiben es und schicken es in zweifacher Ausfertigung an das Interantional Relations Office. Gleichzeitig stellen Sie einen Dienstreiseantrag, in dem Sie die Fördersumme, die Sie über ERASMUS+ Mittel erhalten werden, angeben.

Nach der Mobilität

  1. Sie  schicken dem International Relations Office die Bestätigung (STA oder STT) Ihres Aufenthalts seitens der aufnehmenden Institution;

  2. Sie lassen Ihre Dienstreise ganz normal abrechnen. In Paragraph 8 des Antrages auf Reisekostenvergütung müssen Sie noch einmal die ERASMUS+ Förderung angeben (mit der Gesamtsumme wie im Grant Agreement).

  3. Sie fertigen einen kurzen Bericht zu Ihrer Mobilität an, in der Sie schildern, was die Ergebnisse der Mobilität sind und welche eventuell weiteren Schritte oder gemeinsamen Projekte sich aus der Mobilität ergeben haben. Den Kurzbericht senden Sie ebenfalls an das International Relations Office.

  4. EU-Survey: Online-Erfahrungsbericht
    Der EU-Survey ist verpflichtend, d.h. wenn der Survey nicht ausgefüllt wird hat die Heimathochschule das Recht, die Mobilität ganz oder teilweise zurückzufordern. Der Link für den Survey wird Ihnen kurz nach Ende Ihres Aufenthalts automatisch per E-Mail zugeschickt. Nach Erhalt haben Sie 30 Tage Zeit, den Survey auszufüllen. Stellen Sie ihren Filter entsprechend auf den Absender ein:
    Absender: replies-will-be-discarded@ec.europa.eu
    Betreff:      Erasmus+ individual participant report request/


Formulare

for teaching

for training

Mobility Agreement (innerhalb der EU)

Mobility Agreement (innerhalb der EU)

Mobility Agreement (außerhalb der EU)

Mobility Agreement (außerhalb der EU)