Klimaschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz: Klimaneutralität bis 2030
Als Universität Koblenz folgen wir mit den verschiedenen Maßnahmen und Prozessen zur Verbesserung des Klimaschutzes insbesondere den Zielen, die im Landesklimaschutzgesetz festgelegt sind: Rheinland-Pfalz verpflichtet sich, bis 2040 bilanziell klimaneutral zu sein. Auch die Landesverwaltung, einschließlich der Hochschulen, soll dazu bis 2030 treibhausgasneutral betrieben werden. Das bezieht sich sowohl auf die direkten als auch die indirekten Emissionen des Energieverbrauchs aus dem laufenden Betrieb. Konkret wird dabei angestrebt, den gesamten Strombedarf aus erneuerbaren Energiequellen zu decken, die Energieeffizienz zu verbessern und Maßnahmen zur Energieeinsparung umzusetzen.
Als öffentliche Institution kommt der Universität dabei eine besondere Wirkkraft, Vorbildfunktion und Verantwortung in Sachen Klimaschutz zu.




