Bürohunde

Das Konzept "Bürohunde" wir aktuell als Pilotprojekt für ein Jahr an der Universität Koblenz getestet.

Ziele und Vorteile
Studien und Praxiserfahrungen zeigen, dass Hunde am Arbeitsplatz das Wohlbefinden steigern können. Sie fördern Bewegung, können Stress reduzieren und tragen dazu bei, das soziale Miteinander zu stärken. Damit leisten Bürohunde einen wertvollen Beitrag zu einem positiven Arbeitsklima, nicht nur für die Hundebesitzer*innen. Gleichzeitig hat natürlich der Schutz von Mitarbeitenden mit Allergien oder Hundeangst höchste Priorität.

Rahmenbedingungen
Um das sichere und respektvolle Miteinander von Hunden und Mitarbeitenden zu gewährleisten, wurde daher ein verbindlicher Regelrahmen festgelegt. Hier ein Auszug der wichtigsten Punkte:

  • Leinenpflicht: Hunde sind innerhalb der Gebäude stets angeleint zu führen.

  • Zutritt: Hunde dürfen ausschließlich in die entsprechenden Büros mitgenommen werden, nicht jedoch in Sitzungs-, Seminar- oder Vorlesungsräume.

  • Gültiges Hundeverbot: Das allgemeine Hundeverbot in den Universitätsgebäuden bleibt bestehen; Ausnahmen gelten nur für genehmigte Bürohunde. Zugelassene Bürohunde sind durch ein Halstuch gekennzeichnet.

  • Tauglichkeitsnachweis: Die Eignung der Hunde muss durch entsprechende Prüfungen oder im Rahmen einer begleiteten Probephase nachgewiesen werden.

  • Ausschluss von Listenhunden: Für als Listenhunde eingestufte Rassen besteht keine Teilnahmeberechtigung.

Eine vollständige Übersicht aller Regelungen finden Sie im Informationsdokument "Konzeptpapier Bürohunde"

Beantragung:

Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular inkl. aller notwendigen Unterlagen an buerohunde@uni-koblenz.de.