02. Personalrat der Universität Koblenz

Der Personalrat der Universität Koblenz wird alle vier Jahre von uns Beschäftigten gewählt. Das Gremium setzt sich aus Vertreter:innen verschiedener Beschäftigtengruppen zusammen – also aus Kollehinnen und Kollegen, die selbst an der Universität arbeiten und unsere Interessen kennen.
Unser Personalrat hat 13 Mitglieder, davon bilden fünf den Vorstand. Dieser ist für das Führen der laufenden Geschäfte verantwortlich.
Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich, unabhängig und sind bei ihrer Tätigkeit gesetzlich geschützt. Entscheidungen werden im Gremium gemeinsam getroffen – niemand handelt allein.
Das Sekretariat unterstützt den Personalrat bei seiner Arbeit.
Die Mitglieder sind alle auch unter Funktionsadressen nach dem Muster:
pr02-nachname@uni-koblenz.de
erreichbar.
Vorsitzender
Stellvertretende Vorsitzende
Weitere Vorstandsmitglieder
Weitere Mitglieder
Ersatzmitglieder
Sekretariat


Vertretung der Statusgruppen
Im Personalrat sind MItglieder als Vertretung von den verschiedenen Statusgruppen gewählt worden . Professorinnen und Professoren werden nicht vom Personalrat vertreten.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung sowie studentische Hilfskräfte
Wissenschaftlicherinnen und Wissenschaftler
Beamtinnen und Beamte
Zusammenarbeit
Nicht Teil des Personalrats sind die Schwerbehindertenvertretung (SBV) und die zenrale Gleichstellungsbeauftragte (ZGB). Zu beiden besteht jedoch eine enge Zusammenarbeit. Die SBV hat das Recht an jeder Sitzung des Personalrats und seiner Ausschüsse teilzunehmen, die ZGB wird vom aktuellen Personalrat zu allen seinen Sitzungen eingeladen.
Ausschüsse des Personalrats – Für bestimmte Themen im Detail
Alternierende Telearbeit
Zeiterfassung
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Parkraumbewirtschaftung und Jobticket
Personalentwicklungskonzept
WissZeitVG Novelle
Inklusionsvereinbarung
Damit der Personalrat sich gut um die vielen unterschiedlichen Anliegen kümmern kann, bildet er Ausschüsse. Diese bestehen aus Mitgliedern des Gremiums und befassen sich intensiv mit bestimmten Themen oder Bereichen. So können Fragen schneller bearbeitet und Entscheidungen gut vorbereitet werden.
Was machen Ausschüsse?
Ausschüsse beraten z. B. zu:
personellen Einzelmaßnahmen (wie Einstellungen, Vertragsverlängerungen oder Versetzungen)
Fragen der Arbeitszeit und Organisation
Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
Digitalisierung und technischer Ausstattung
Dienstvereinbarungen und Regelungsbedarfen
Sie bereiten Beschlüsse für das Gesamtgremium vor.
Warum ist das für mich wichtig?
Wenn ich ein Anliegen habe, das in einen bestimmten Bereich fällt (z. B. Fragen zur digitalen Zeiterfassung oder zu gesundheitsgerechter Arbeitsplatzgestaltung), kann es sein, dass mein Thema im zuständigen Ausschuss beraten wird. Ich werde darüber informiert – und kann sicher sein, dass mein Anliegen dort fachlich gut aufgehoben ist.