BAföG

Leistungsnachweis für BAföG

!!! Achtung !!! Wenn Ihr Stichtag der Einreichung des Formblatts 5 der 31.07.2025 ist, lassen Sie mir die digital ausgefüllte Datei (Formblatt 5) mitsamt dem Leistungsnachweis des Hochschulprüfungsamtes per E-Mail bitte bis zum 15.07.2025 zukommen, damit eine Bearbeitung bis zum 31.07. sichergestellt werden kann.

Allgemeine Informationen

Aktuell findet keine regelmäßige Sprechstunde statt.

Bitte kontaktieren Sie mich zwecks Ausstellung des Formblatts 5 per E-Mail. Folgende Infos und Dokumente sind dafür nötig:

- Informationen zu Ihrem Studium (Fach; Semesterzahl; ggf. Angaben zu Fachwechseln im Lehramtsstudium; bei Lehramtsstudium Angaben zu Schulform; angestrebter Studienabschluss)

- Formblatt 5 (bitte digital ausfüllen) https://uni-ko.de/bafoeg-formblatt05

- Leistungsübersicht vom Hochschulprüfungsamt (Leistungspunkte vom Hochschulprüfungsamt bestätigen lassen, ggf. Teilmodulleistungen separat vom Dozierenden)

- Schreiben des BAföG-Amtes (falls vorhanden).

Kriterien für einen positiven Leistungsnachweis

Studierende, die BAföG beziehen, müssen dem BAföG-Amt nach 4 Fachsemestern einen Leistungsnachweis vorlegen. Dazu benötigen Sie das Formblatt 5, mit dem der angemessene Studienfortschritt bescheinigt wird.

nach dem 4. Fachsemester:

  • B. Sc. und B. A.: 96 ECTS
  • B. Ed.: 90 ECTS insgesamt, davon je 20 ECTS in den beiden Fächern und 15 bzw. 17 ECTS in Biwi
  • B. Ed. (mit Fachwechsel): 32 ECTS im Fach, 24 bzw. 27 ECTS in Biwi

nach dem 3. Fachsemester:

  • B. Sc. und B.A.: 72 ECTS
  • B. Ed.: 68 ECTS insgesamt, davon je 15 ECTS in den beiden Fächern und 12 ECTS in Biwi
  • B. Ed. (mit Fachwechsel): 24 ECTS im Fach, 18 ECTS in Biwi

Weiterführende Informationen