Kunstlehrer*in
- verstehen ihre Aufgaben vor dem Hintergrund europäischer Kultur- und Geistesgeschichte im Hinblick auf gesellschaftliche Entwicklungen und auf der Basis der demokratischen und diskriminierungsfreien Gesellschaft auch vor dem Hintergrund des Eurozentrismus
- begreifen von Menschen geschaffene Umwelten und Gegenstände als gestaltet und als gestaltbar
- haben eine künstlerische Haltung entwickelt, die gekennzeichnet ist durch die Bereitschaft zur kritischen Auseinandersetzung mit ästhetischen Phänomenen und durch den Willen zur gestalterischen Kreativität
- stellen die schöpferische Produktion ins Zentrum, um diese im Unterrichtsprozess anzuregen; verfügen über künstlerische Fähigkeiten, das notwendige fachliche Wissen und kunstpädagogisches Selbstverständnis
- sind Persönlichkeiten, die durch eigenständige künstlerisch-praktische Erfahrungen und künstlerisches Engagement ausgewiesen sind; sie reflektieren und relativieren die eigene künstlerische Position und das eigene gestalterische Vermögen auf der Basis von kunsthistorischen und kunsttheoretischen Kenntnissen und der Kenntnis der jeweils aktuellen Kunstwelt
- sehen neben der künstlerischen Praxis die theoretische Auseinandersetzung mit ästhetischen Phänomenen aus Gegenwart und Vergangenheit als wichtigen Bestandteil ihrer Bildung
- erkennen Bildende Kunst als wesentliches Element und als Spiegel von Kultur und Geistesgeschichte
- verschränken nach Möglichkeit ästhetische Praxis und Theorie
- wissen um die Bedeutung ästhetischer Bildung, sowie ästhetischen Handelns für individuelle Entwicklungsprozesse insbesondere im Kindes- und Jugendalter
- sind im Unterrichtsgeschehen kreativ und entwickeln spezifische didaktisch-methodische Konzepte; dazu kennen sie sowohl die schulische Wirklichkeit und die dortigen Bedingungsfaktoren für Kunstunterricht als auch außerschulische Bezugs- und Arbeitsfelder; sie sind offen für inter- und transdisziplinäre Inhalte und Prozesse
- haben das Ziel besondere Begabungen zu fördern und Nachteile auszugleichen