Bewerber*innen mit FH-Abschluss

Absolventen einer rheinland-pfälzischen Fachhochschule sind berechtigt, an einer rheinland-pfälzischen Hochschule in jedem Studiengang zu studieren.

Das betrifft:

  • Alle staatlichen Fachhochschulen

  • Evangelische Fachhochschule für Sozialwesen

  • Katholische Fachhochschule für Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Praktische Theologie

  • Fachhochschule der Deutschen Bundesbank

  • Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (Mayen)

  • Fachhochschule für Finanzen (Edenkoben)

Hier finden Sie Informationen zu den allgemeinen Voraussetzungen und zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens für Studieninteressierte aus Deutschland und der EU.