Studieninteressierte aus Deutschland und der EU

Informationen für Studieninteressierte mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung finden Sie unter Studium International.

Bewerbungsablauf

Bitte nutzen Sie unser Bewerbungsportal sowohl im Fall von zulassungsfreien als auch im Fall von zulassungsbeschränkten Studiengängen. Bei zulassungsfreien Studiengängen können Sie sich unmittelbar im Anschluss an Ihre Bewerbung einschreiben. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen dient die Bewerbung als Zulassungsantrag. Eine Einschreibung ist anschließend möglich, falls Sie eine Zulassung erhalten haben.

1. Registrierung

Um mit der Bewerbung zu beginnen, richten Sie sich bitte in unserem Bewerbungsportal einen Bewerber*innen-Account ein. Hierzu rufen Sie das Bewerbungsportal auf und wählen dort „Jetzt registrieren“. Bitte geben Sie Ihre persönlichen Daten und ein selbst gewähltes Passwort ein und notieren Sie Ihre Zugangsdaten zum Portal (Kennwort). Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie per E-Mail einen Link zur Bestätigung Ihrer Anmeldung, den Sie bitte anklicken. In dieser E-Mail wird Ihnen zudem Ihr Benutzername genannt.

2. Bewerbung durchführen

Nachdem Sie sich in unserem Bewerbungsportal registriert haben, können Sie Ihre Bewerbung starten. Sie haben hierbei die Möglichkeit, mehrere Anträge vorzubereiten. Ein in Vorbereitung befindlicher Antrag kann durch Antrag zurückziehen wieder zurückgenommen werden. Damit Ihr Antrag erzeugt werden kann, klicken Sie bitte auf Antrag erzeugen. Nach der endgültigen Abgabe können Sie an Ihrer Bewerbung keine inhaltlichen Änderungen mehr vornehmen. Prüfen Sie Ihre Eingaben daher bitte zuvor sorgfältig.

Drucken Sie bei zulassungsbeschränkten Studiengängen oder Fächern bitte den erzeugten Antrag auf Zulassung (PDF), welcher Ihnen nun im Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt wird, aus und senden ihn zusammen mit den darauf angegebenen Unterlagen per Post an das Studierendensekretariat. Wenn Sie sich für zulassungsfreie Studiengänge oder Fächer beworben haben, werden Sie automatisch zur Online-Immatrikulation weitergeleitet. Auch in diesem Fall drucken Sie am Ende der Online-Immatrikulation bitte den Antrag auf Immatrikulation (PDF) aus und senden ihn zusammen mit den darauf angegebenen Unterlagen per Post an das Studierendensekretariat.

Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer Bewerbung benötigen und Ihnen Fragen aufkommen, hilft Ihnen unser Studienbüro gerne weiter.

Wichtiger Hinweis: Falls Sie bereits an einer Hochschule immatrikuliert gewesen sind, müssen Sie uns dies zwingend mitteilen, auch wenn Sie eine Bewerbung auf das erste Fachsemester anstreben. Weiterhin müssen Anträge auf Anerkennung bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung gestellt werden. Bewerber*innen für einen Masterstudiengang fügen Ihrer Bewerbung bitte den Nachweis über ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium oder einen gleichwertigen Studienabschluss bei. Sofern Sie den Studiengang noch nicht abgeschlossen haben, fügen Sie bitte eine aktuelle Leistungsübersicht hinzu. Der Antrag auf Doppeleinschreibung in den Bachelor- und Masterstudiengang steht Ihnen im Downloadcenter zur Verfügung.

Nähere Informationen zu den mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen finden Sie hier.

Der Eingang Ihres Zulassungsantrages wird Ihnen bestätigt, indem Ihnen im Portal der Bewerbungsstatus Eingegangen angezeigt wird. Bei vollständig zulassungsfreien Studiengängen wird Ihnen automatisch der Bewerbungsstatus Zugelassen angezeigt. Sie werden per E-Mail über Änderungen Ihres Bewerbungsstatus informiert und finden dann nähere Informationen im Bewerbungsportal. Das Ergebnis des Zulassungsverfahrens wird Ihnen per Post mitgeteilt.

3. Zulassungsverfahren

Ihr Zulassungsantrag kann bearbeitet werden, wenn er fristgerecht und vollständig bei der Universität eingegangen ist und Sie die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen.

a) Bewerber*innen für einen zulassungsfreien Studiengang erhalten bei erfüllten Zugangsvoraussetzungen in jedem Fall einen Studienplatz. Sie können sich unmittelbar nach der Eingabe Ihrer Daten im Rahmen des Zulassungsantrages einschreiben. Informationen zur Einschreibung finden Sie unter 5. Das gilt gleichermaßen für Mehr-Fach-Studiengänge (also für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang und den Zwei-Fach-Bachelor), wenn Sie ausschließlich zulassungsfreie Fächer gewählt haben.

b) Bewerber*innen für einen zulassungsbeschränkten Studiengang oder für Mehr-Fach-Studiengänge (lehramtsbezogener Bachelorstudiengang, Zwei-Fach-Bachelor) mit zulassungsbeschränkten Fächern nehmen am Auswahlverfahren teil. Das Auswahlverfahren besteht aus einem Hauptverfahren und einem optionalen Nachrückverfahren. Bei Kombinationsstudiengängen muss die Auswahl für jedes Fach gesondert durchgeführt werden. Bei Kombinationsstudiengängen können wir Ihnen erst dann eine Zulassung aussprechen, wenn Sie für jedes zulassungsbeschränkte Fach eine Zulassung erhalten haben. Das Ergebnis des Zulassungsverfahrens wird Ihnen per Post mitgeteilt. Nach erfolgreicher Zulassung immatrikulieren Sie sich bitte (Siehe 5.).

4. Ergebnis des Zulassungsverfahrens und Nachrückverfahren

a) Sie haben für jedes Fach Ihres Antrages eine Zulassung erhalten: Sie erhalten auf dem Postweg einen Zulassungsbescheid und können sich nun immatrikulieren (Siehe 5.). Auf dem Zulassungsbescheid finden Sie weitere Informationen zum Ablauf der Immatrikulation (insb. Frist und erforderliche Unterlagen). Den postalischen Zulassungsbescheid erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie sich auf ein zulassungsbeschränktes (Teil-)Fach beworben haben, anderenfalls erfolgt die Zulassung automatisch und wird Ihnen ausschließlich im Bewerbungsportal bestätigt.

b) Sie haben sich für einen zulassungsbeschränkten Ein-Fach-Studiengang beworben und keine Zulassung erhalten: Sie erhalten auf dem Postweg einen Ablehnungsbescheid. Dem Ablehnungsbescheid ist eine Erklärung für die Teilnahme am Nachrückverfahren beigefügt. Sofern Sie an den Nachrückverfahren teilnehmen möchten, senden Sie uns diese Erklärung bitte innerhalb der angegebenen Frist zu. Sie haben außerdem die alternative Möglichkeit, sich für einen zulassungsfreien Studiengang zu bewerben. Dies ist sowohl vor als auch nach dem Nachrückverfahren möglich. Somit ist gewährleistet, dass Sie unabhängig vom Ergebnis des Nachrückverfahrens in jedem Falle einen Studienplatz erhalten können und Ihr Studium an der Universität Koblenz beginnen können.

c) Sie haben sich für einen Mehr-Fach-Studiengang beworben (lehramtsbezogener Bachelorstudiengang, Zwei-Fach-Bachelor) und nicht für jedes Fach Ihres Kombinationsstudienganges eine Zulassung, sondern nur Teilzulassungen erhalten: Bei Kombinationsstudiengängen wird die Auswahl für jedes zugehörige Fach gesondert durchgeführt. Wenn Sie im Auswahlverfahren für mindestens ein Fach keine Zulassung bekommen können, erhalten Sie auf dem Postweg einen Ablehnungsbescheid. Im Ablehnungsbescheid werden Ihnen die zugelassenen Fächer (Teilzulassungen) mitgeteilt. Dem Ablehnungsbescheid ist ein Antrag zur Teilnahme am Nachrückverfahren beigefügt. Wenn Sie mit den abgelehnten Fächern am Nachrückverfahren teilnehmen möchten, senden Sie uns diesen Antrag bitte innerhalb der angegebenen Frist zu. Ihre Teilzulassungen bleiben Ihnen dann erhalten. Sie haben außerdem die alternative Möglichkeit sich für ein zulassungsfreies Fach als Ersatz für das abgelehnte Fach zu bewerben. Dies ist sowohl vor als auch nach dem Nachrückverfahren möglich. Dadurch wird Ihnen gewährleistet, dass Sie unabhängig vom Ausgang des Nachrückverfahrens in jedem Fall einen Studienplatz erhalten und Ihr Studium an der Universität Koblenz beginnen können. Wenn Sie im Fall von Lehramtsstudiengängen für Ihre angestrebte Schulart keine Zulassung erhalten haben, können Sie die Immatrikulation für zwei Unterrichtsfächer beantragen und das Studium für eine zulassungsfreie angestrebte Schulart aufnehmen.

5. Einschreibung (Immatrikulation)

Bei zulassungsfreien (Kombinations-)Studiengängen erhalten Sie sofort die Möglichkeit zur Einschreibung (Immatrikulation). Für zulassungsbeschränkte Studiengänge bzw. Kombinationsstudiengänge mit zulassungsbeschränkten Teilfächern müssen Sie zunächst das Ergebnis des Zulassungsverfahrens abwarten. In diesem Fall können Sie sich nur wenn Sie eine Zulassung erhalten haben für den gewünschten Studiengang einschreiben. Nähere Informationen zur Frist der Immatrikulation und zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie auf dem Zulassungsbescheid. Nutzen Sie zur Einschreibung bitte das Bewerbungsportal. Drucken Sie im Anschluss bitte das PDF mit dem Immatrikulationsantrag aus und senden es per Post an das Studierendensekretariat. Für die Einschreibung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags (siehe Informationen zur Höhe und Zusammensetzung)

  • Ggf. der Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung (in den Fächern Musik, Darstellendes Spiel und Sport), falls noch nicht mit dem Zulassungsantrag eingereicht.

  • Krankenversicherungsbescheinigung oder eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht (siehe Merkblatt Krankenversicherung für Studierende, beachten Sie bitte untenstehende Information!)

Die Universität Koblenz darf nur noch elektronische Meldungen der gesetzlichen Krankenkasse annehmen. Bitte fordern Sie daher eine Bestätigung Ihrer Versicherung (M10-Meldung) an. Für die Versendung an unsere Universität verwenden Sie die Absendernummer H0000289. Privatversicherte müssen sich ebenfalls an eine gesetzliche Krankenkasse wenden. In diesem Fall prüft die gesetzliche Krankenkasse, ob eine Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegt und versendet anschließend die elektronische Meldung. Ohne den elektronischen Nachweis ist keine Einschreibung möglich. Die Versicherungsverträge der privaten Kassen dürfen wir nicht als Nachweis berücksichtigen.

Nur von Studienbewerber*innen, die zuvor an anderen Hochschulen immatrikuliert waren:

  • Kopien der Exmatrikulationsbescheinigungen aller besuchten Hochschulen. In der Exmatrikulationsbescheinigung müssen Ihr Name und der Exmatrikulationsvermerk ersichtlich sein.

  • Nachweise über Hochschulprüfungen (Bitte ausschließlich in Kopie)

  • Im Fall einer Bewerbung auf ein höheres Fachsemester fügen Sie bitte Ihren Antrag auf Anerkennung der Vorstudien bei. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf Ihrem Zulassungsantrag.

Bei Vorlage von fehlerhaften oder unvollständigen Unterlagen kann die Immatrikulation nicht erfolgen. Nach erfolgreich abgeschlossener Immatrikulation erhalten Sie per Post eine Bestätigung über Ihre Einschreibung mit weiteren Informationen für Ihren Studienstart an der Universität Koblenz.

Upload eines Ausweisbildes für Ihre UniCard

Die UniCard ist Ihr offizieller Studierendenausweis der Universität Koblenz. Für die Karte wird ein Ausweisbild von Ihnen benötigt, das Sie uns bitte nach erfolgreicher Immatrikulation per Upload zur Verfügung stellen. Für den Bildupload benötigen Sie eine Nutzerkennung, die Sie bitte beim ZIMT (Zentrum für Informations- und Medientechnologie) beantragen. Die UniCard mit Ihrem Ausweisbild ist erforderlich, damit Sie sich bei Prüfungen ausweisen und weitere Funktionen der Karte nutzen können. Den Link zum Bild-Upload, Hinweise zur Abholung Ihrer Karte und nähere Informationen zur UniCard finden Sie hier.