Beurlaubung

Während eines Urlaubssemesters können Studien- und prüfungsrelevante Leistungen nicht erbracht werden. Über Ausnahmen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss bzw. das zuständige Prüfungsamt.

Die Beurlaubung befreit nicht von der Zahlung der studentischen Beiträge!

Beurlaubungsgründe

Studierende können insbesondere aus folgenden Gründen beurlaubt werden:

  1. Mutterschafts- und Erziehungsurlaub;

  2. eigene Erkrankung (die Erkrankung und ihre voraussichtliche Dauer müssen ärztlich bescheinigt werden);

  3. Erkrankung, Geburts- oder Todesfälle in der Familie, die eine überwiegende Anwesenheit zwingend notwendig machen;

  4. Fortsetzung des Studiums an einer ausländischen Hochschule oder Studienaufenthalt im Ausland;

  5. Ableistung einer dem Studium dienenden praktischen Tätigkeit, soweit diese nicht während der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden kann;

  6. Ableistung der Dienstpflicht nach Artikel 12 a Abs. 1 und 2 GG; Wir weisen darauf hin, dass Sie auch die Möglichkeit haben, sich zu exmatrikulieren. Informieren Sie sich bitte u n b e d i n g t im Studierendensekretariat über die Vor- und Nachteile von Beurlaubung und Exmatrikulation.

  7. Fälle besonderer sozialer Härte, insbesondere, wenn Studierende vorübergehend nicht auf andere Weise ihren Unterhalt sichern oder Unterhaltspflichten nachkommen können;

  8. Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung oder in Organen und Gremien der Hochschule.

Dauer der Beurlaubung

Die Beurlaubung wird für die Dauer eines Semesters ausgesprochen. Sie gilt für alle Studiengänge, für die Studierende eingeschrieben sind und wirkt, ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung oder Bewilligung, jeweils für das ganze Semester.

Während des Studiums kann eine Beurlaubung in der Regel höchstens zweimal für die Dauer von höchstens zwei aufeinander folgenden Semestern, im Fall von Mutterschafts- und Erziehungsurlaub für die Dauer des Mutterschafts- bzw. Erziehungsurlaubs ausgesprochen werden.

Antrag auf Beurlaubung

Der Antrag auf Beurlaubung ist in KLIPS auszufüllen. Im Anschluss muss der Antrag ausgedruckt an das Studierendensekretariat gesendet werden