Mir ist bekannt, dass der Parkausweis gut sichtbar im Fahrzeug zu deponieren ist und die Parkgenehmigung ohne Angabe von Gründen zum jeweiligen Monatsende widerrufen werden kann, wenn dies im Interesse der Universität ist.
Das Nutzungsentgelt beträgt derzeit monatlich 40,00 €. Unmittelbar nach Genehmigung des Antrags werde ich einen entsprechenden Dauerauftrag mit dem Zahlungsziel zum 5. eines jeden Monats erteilen. Im Falle eines wiederholten Zahlungsversäumnisses kann die Vergabekommission die Parkerlaubnis ebenfalls widerrufen.