Betreuung von                         Bachelor- und Masterarbeiten

Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten

im Institut für Schulpädagogik

Bachelor-/Masterarbeiten

Alle (Vertretungs-)Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen des Instituts für Schulpädagogik sind berechtigt, Bachelor- und Masterarbeiten anzunehmen, zu betreuen und zu prüfen. Für nähere Informationen zu Betreuung und Unterstützungsangeboten kontaktieren Sie bitte den/die gewünschte*n Betreuer*in. Beachten Sie bitte, dass grundsätzlich keine Beratung und keine Absprachen per Mail erfolgen.

Falls Sie Ihre Bachelor- oder Masterarbeit im Fach Bildungswissenschaften (Lehramt) oder im Bachelor Pädagogik von einem Mitglied unseres Instituts betreuen lassen möchten, finden Sie nachfolgend einige wichtige Hinweise – bitte lesen Sie diese vor dem ersten Sprechstundenkontakt sorgfältig durch. Machen Sie sich zudem auf jeden Fall auch mit den Anforderungen der für Sie relevanten Prüfungsordnung sowie den Vorgaben des Hochschulprüfungsamtes vertraut.


Allgemeine Informationen zu BA-/MA-Arbeiten im Lehramt

Bachelorarbeit

Studierende mit den lehramtsspezifischen Schwerpunkten Realschule plus, Gymnasium und Berufsbildende Schule können Ihre Bachelorarbeit in den Bildungswissenschaften schreiben.

  • Die Bearbeitungszeit beträgt 11 Wochen. Der Umfang der Arbeit beträgt 40 - 60 Seiten.

Bitte beachten Sie zwingend die Hinweise des Hochschul-prüfungsamtes zur Bachelorarbeit.

Masterarbeit

Studierende mit dem lehramtsspezifischen Schwerpunkt Realschule plus können Ihre Masterarbeit in den Bildungswissenschaften schreiben. Die Masterarbeit muss in einem anderen Fach als die Bachelorarbeit angefertigt werden, d.h. es ist nicht möglich, sowohl die Bachelor- als auch die Masterarbeit in den Bildungswissenschaften anzufertigen.

  • Die Bearbeitungszeit beträgt 20 Wochen. Der Umfang der Arbeit beträgt 60 - 80 Seiten.

Masterstudierenden, die sich für den Vorbereitungsdienst bewerben wollen, empfehlen wir die Bewerbungsfristen der ADD zu berücksichtigen. Bitte planen Sie dabei neben der Bearbeitungszeit auch die Korrekturzeiträume von Erst- und Zweitgutachter/-in ein.

Bitte beachten Sie zwingend die Hinweise des Hochschul-prüfungsamtes zur Masterarbeit.


Allgemeine Informationen zu BA-Arbeiten im BA Pädagogik

  • Studierende, die im Bachelor den Schwerpunkt „Nicht ausschließende Pädagogik – Inklusion“ gewählt haben, können ihre Abschlussarbeit im Bereich (schulische) Heterogenität und Inklusion verfassen. Sowohl Verfasser*innen von Bachelor- wie auch von Masterarbeiten beachten bitte zwingend die Informationen des Hochschulprüfungsamtes zu Bachelor- und Masterarbeiten.

  • Im Bachelor Pädagogik wird zudem ein Kolloquium für Abschlussarbeiten von einer*m Mitarbeiter*in des Arbeitsbereichs (schulische) Heterogenität und Inklusion angeboten wird, dessen Besuch sich zur Erarbeitung der Abschlussarbeit lohnt, weil hier eine engmaschige Begleitung erfolgen kann. Der Besuch garantiert aufgrund der Vielzahl an Anfragen leider dennoch keinen Betreuungsplatz.

  • Die Bearbeitungszeit für eine Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen. Es werden keine Vorgaben zum Umfang gemacht.

  • Die Bearbeitungszeit für eine Masterarbeit beträgt 24 Wochen. Es werden keine Vorgaben zum Umfang gemacht.

Bitte beachten Sie zwingend die Hinweise des Hochschul-prüfungsamtes zur Bachelorarbeit.


Informationen zum grundsätzlichen Ablauf

  • Erstgespräch
    Im ersten Gespräch mit dem/der betreuenden Dozenten*in werden der Schwerpunkt Ihrer Arbeit innerhalb des gewählten Themenbereichs festgelegt, der zeitliche Rahmen besprochen und die ersten Arbeitsschritte vereinbart.

  • Anmeldung der Abschlussarbeit und verbindliche Themenstellung
    Die formale Anmeldung Ihrer Arbeit erfolgt ausschließlich digital über die elektronischen Anmeldevordrucke des Hochschulprüfungsamtes. Die verbindliche Mitteilung der Themenstellung einschließlich der Festlegung des Abgabetermins erfolgt im Anschluss an die Anmeldung formal durch das Hochschulprüfungsamt.

  • Weitere Vorgehensweise
    Zur Absprache der weiteren Vorgehensweise, zur Besprechung von Zwischenergebnissen und/oder Klärung spezifischer Fragen können weitere Termine mit dem/der Betreuer*in vereinbart werden. Grundsätzlich erwarten wir eine selbstständige Bearbeitung Ihres Themas: Gespräche mit dem/der Betreuer*in sollten daher sooft als nötig aber zugleich so selten wie möglich stattfinden.