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Die Creative Commons Lizenzen

Offene Lizenzen für freie Bildungsmaterialien (OER).


Die Werke einer Urheberin oder eines Urhebers sind in der Regel durch das Urheberrecht geschützt. Urhebende dürfen aber entscheiden, dass sie ihre Werke anderen Menschen zur Verfügung stellen möchten, damit diese sie verbreiten, verwenden, bearbeiten oder ggf. sogar vermarkten können. Dazu können sie mit einzelnen NutzerInnen einen Vertrag, die sog. Nutzungslizenz, aushandeln. Allerdings kann es sehr zeitaufwändig sein, mit jeder/m einzelnen möglichen NutzerIn Verhandlungen über die Nutzung eines Werkes zu führen.

Um diesen zeitaufwändigen Prozess zu umgehen, kann ein/e UrheberIn ihr Werk generell der Allgemeinheit – entweder unbeschränkt oder zu bestimmten Bedingungen – zur Verfügung stellen. Dazu kann sie oder er das Werk mit einer entsprechenden, offenen Lizenz versehen. Diese offene Lizenz ist ein rechtlich gültiger und bindender Hinweis, dass und inwieweit ein Material frei verwendet werden darf.


Creative Commons Lizenzen sind eine besondere Art vorgefertigter, standardisierter offener Lizenzen, die Urhebende dazu nutzen können, um der Öffentlichkeit auf einfache Weise bestimmte Nutzungsrechte an ihrem Werk einzuräumen. Sie sind international anerkannt und weltweit gültig. CC- Lizenzen ermöglichen uns die Freigabe von urheberrechtlich geschütztem Material, und können somit für jede persönliche geistige Schöpfung, die im Sinne des Urheberrechts als Werk gilt, genutzt werden. Sie liegen aktuell in der Version 4.0 vor und bilden die in Deutschland inzwischen gebräuchlichste Form offener Lizenzen. Für die Freigabe von Software oder z.B. Datensammlungen sind sie allerdings nicht geeignet.
Eine solche Lizenzierung ist in besonderem Maße für Open Educational Resources (OER) wichtig. Anhand dieser Lizenzen kann man als NutzerIn überhaupt erst erkennen, dass es sich bei dem betrachteten Material um OER handelt.

Film "Was sind OER?"
Teil 3: Creative Commons Lizenzen
unter der Lizenz CC BY-SA 4.0


Damit die Nutzungsmöglichkeiten und die Offenheit des Materials auch genau dem Maß entsprechen, das von den Urhebenden gewünscht wird, müssen auch diese Werke im Rahmen des Urheberrechts entsprechend eindeutig lizenziert werden. Für juristische Laien ist es allerdings schwierig, solche Lizenzen als rechtlich gültige und entsprechend eindeutige Rechtstexte zu formulieren.

Genau aus diesem Grund wurde die Creative Commons Initiative gegründet, und inzwischen hat das CC Global Network auch einen deutschen Ableger, die Creative Commons Deutschland (CCDE). Diese Initiative hat es sich zum Ziel gesetzt, auch für juristische Laien leicht verständliche und einfach handhabbare offene Lizenzen zu entwickeln, die gleichzeitig international gültig und rechtssicher sind. Ergebnis der Bemühungen der Creative Commons Initiative sind die sog. Creative Commons Lizenzen oder auch CC-Lizenzen.

Wichtig ist dabei, dass durch eine CC-Lizenzierung nicht die Rechte Dritter verletzt werden dürfen. Wer eine solche Lizenz vergeben will, muss dazu die Rechte besitzen, also entweder der oder die alleinige UrheberIn sein oder die notwendigen Nutzungsrechte vom Urheber oder der Urheberin erworben haben. Bei mehreren Urhebenden muss die Erlaubnis von jeder/m einzelnen vorliegen, um ein Werk offen lizenzieren zu können. LizenzgeberIn ist dabei die Person (oder die Organisation), die das Material mit Hilfe der CC-Lizenzen zur Nutzung freigibt. LizenznehmerIn ist die Person, die das Material nachnutzt. Hierbei bedarf es keiner extra Bestätigung des Lizenzvertrages – der Vertrag kommt durch die Nutzung des Materials automatisch zustande und beide Seiten sind an dessen Inhalt gebunden.

Mit einer CC-Lizenz versehene Werke können somit unter bestimmten Bedingungen weiterverwendet werden, ohne dass der oder die NutzerIn ausdrücklich bei den Urhebenden nachfragen und um Erlaubnis bitten muss. Welche Bedingungen dies sind, regelt die jeweilige Lizenz. Eine einmal für ein Werk vergebene Creative Commons Lizenz kann auch nicht mehr zurückgezogen werden. Ist ein Inhalt einmal unter einer CC-Lizenz freigegeben, ist man endgültig an diese Entscheidung gebunden. Dies gibt Nachnutzenden die Sicherheit, dass das von ihnen genutzte Material nicht plötzlich seine Lizenzen und man selbst damit die Nutzungsrechte verlieren kann.

Auch wenn es auf den ersten Blick recht viel erscheinen mag: CC-Lizenzen sind leicht verständlich und für alle zugänglich. Wir möchten Sie herzlich dazu einladen, unsere OERakete zu besteigen und diese noch fremden Gefilde zu erkunden. 

Gehen Sie mit uns auf die Reise und starten Sie Ihren Rundflug durch die Welt der Creative Commons!

Die blaue OERakete



Designelement Bücherstapel

Tipps zum Weiterlesen:


Bertelsmann Stiftung (ohne Jahr): Freie Lizenzen – einfach erklärt. Ein Leitfaden für die Anwendung freier Lizenzen in der Bertelsmann Stiftung, Gütersloh.

BiSS-Trägerkonsortium (Hrsg.). (2018): Urheberrecht in der Bildung. Texte, Bilder, Videos und Co: Was pädagogische Lehr- und Fachkräfte wissen müssen, um diese Werke für Bildungszwecke zu nutzen, Köln.

BMBF (2023): Urheberrecht in Schulen. Ein Überblick für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler, Berlin.

BMBF (2023): Urheberrecht in der Wissenschaft. Ein Überblick für Forschung, Lehre und Bibliotheken, Berlin.

Hartmann, Thomas (2014): Urheberrecht in der Bildungspraxis. Leitfaden für Lehrende und Bildungseinrichtungen, Bielefeld. (Perspektive Praxis)

Klimpel, Paul (2012): Freies Wissen dank Creative-Commons-Lizenzen. Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der Bedingung „nicht kommerziell – NC“, Berlin. Hrsg. von Wikimedia Deutschland, iRights.info und Creative Commons Deutschland.

Kreutzer, Till (2013): Open Educational Resources (OER), Open-Content und Urheberrecht, iRights.Law.

Kreutzer, Till (2016): Open Content – Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen, hrsg. von Deutsche UNESCO-Kommission, 2. Auflage, Bonn.

Kreutzer, Till; Hirche, Tom (2017): Rechtsfragen zur Digitalisierung in der Lehre. Praxisleitfaden zum Recht bei E-Learning, OER und Open Content, Hamburg.

Wiggeringloh, Anna (2018): Offene Bildungsmaterialien in der Hochschullehre. Leitfaden zu rechtlichen Fragestellungen, OERinForm.


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