Senatsausschuss für Gleichstellungsfragen

Der Senat hat gemäß § 4 Abs. 4 HochSchG und § 15 Abs. 2 der Grundordnung der Universität Koblenz einen Senatsausschuss für Gleichstellungsfragen mit beratender Funktion bestellt. Seine gesetzlichen Aufgaben sind insbesondere die Erstellung eines Vorschlags an den Senat zur Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin (§ 4 Abs. 4 HochSchG), sowie die Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben (§ 4 Abs. 6 Satz 2 HochSchG). Bei Verhinderung der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin soll der Ausschuss deren Aufgaben interimsmäßig übernehmen.