Für Koblenzer Professor*innen wurde eine begrenzte Anzahl an Plätzen reserviert. Melden Sie sich bei Interesse daher gerne frühzeitig über das Anmeldeformular beim IFGPZ.
Professor*innen nehmen in der Hochschule eine Sonderstellung ein. Regelmäßig sind sie gleichzeitig Beamte und Garanten für die freie Forschung und Lehre an ihrer Hochschule. Daher stehen die zentralen Dienstaufgaben der Hochschullehrer*innen unter dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit. Dieses Grundverständnis ist für die Reichweite und Grenzen der Dienstaufgaben von Professor*innen von großer praktischer Bedeutung.
Das DHV-Seminar vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihre konkreten Rechte und Pflichten an Ihrer Hochschule. Dabei werden die wichtigsten Dienstaufgaben (Forschung, Lehre, Prüfungen, akademische Selbstverwaltung und Nachwuchspflege) vertieft behandelt. Die Frage, „Was entscheide ich autonom?“, wird ebenso wie die Frage, „Was darf ich nicht?“, umfassend beantwortet.
Themen:
I. Teil: Das spezifische Professor*innendienstrecht
Stellung der Hochschullehrenden in der Hochschule
Weisungsfreiheit, Unabhängigkeit und Selbstständigkeit
Residenzpflicht, Präsenzpflicht
Urlaub und Dienstreisen
Besonderheiten der Arbeitszeit
Recht am Amt (z.B. besonderer Schutz bei Abordnung und Versetzung)
Modifikation allgemeiner Beamtenpflichten
Recht auf Nebentätigkeit
Disziplinarrechtliche Aspekte
Rechte und Pflichten als Fachvorgesetzte*r
II. Teil: Dienstaufgaben
1. Dienstaufgabe: Lehre und Weiterbildung
Lehrfreiheit und ihre Grenzen
Lehrverpflichtung ("Die neue Währung")
Organisation der Lehre (Flexibilität, Kontingente)
Seit 2002 für den Deutschen Hochschulverband tätig. Neben Rechts- und Karriereberatung für ärztlich tätige Mitglieder, ist er Coach und Mentor rund um die Themen Berufung, Karrierespektiven und Strategieentwicklung.
RA Dr. Sven Hendricks
Seit 2009 Justitiar beim Deutschen Hochschulverband und berät in den Bereichen Hochschul-, Beamten- und Versorgungsrecht.