Checkliste zum rechtskonformen Umgang mit generativen KI-Diensten
Bei der Nutzung generativer KI-Dienste in Studium und Lehre entstehen unweigerlich rechtliche Fragestellungen – insbesondere in den Bereichen Datenschutz, Urheberrecht und der europäischen KI-Verordnung. Die Checkliste für den rechtskonformen KI-Einsatz gibt Studierenden und Lehrenden einen kompakten Überblick über die wichtigsten Anforderungen, gegliedert in drei Phasen: vor, während und nach der Nutzung.
Darüber hinaus enthält die Checkliste konkrete Beispiele für zulässige und unzulässige KI-Nutzung – jeweils getrennt für Studierende und Lehrende.
Vor der Nutzung
Die Nutzungsbedingungen des KI-Dienstes sind vor dem Einsatz sorgfältig zu lesen. Die an der Universität Koblenz verfügbaren Dienste sind hier einsehbar.
Vor dem Einsatz ist zu prüfen, ob die eigene KI-Kompetenz für den konkreten Einsatzzweck ausreicht, z. B. hinsichtlich Risiken oder Fehlerquellen. Der Erwerb von KI-Kompetenzen ist gemäß Art. 4 der europäischen KI-Verordnung obligatorisch. Schulungsangebote finden sich hier.
Während der Nutzung
Personenbezogene Daten dürfen nicht in KI-Systeme eingegeben werden; weder allgemeine (z. B. Name, Kontaktdaten, Foto) noch besonders sensible Kategorien (z. B. Gesundheitsdaten, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen).
Urheberrechtlich geschützte Werke Dritter (z. B. Lehrbücher, Zeitschriftenartikel, Videoaufzeichnungen) dürfen nicht ohne Zustimmung der Rechteinhaber als Input verwendet werden.
Vertrauliche Materialien (z. B. Protokolle nicht-öffentlicher Sitzungen, interne Dokumente) dürfen nicht eingegeben werden. Entscheidungen oder Bewertungen dürfen nicht allein auf Grundlage von KI-generierten Ergebnissen getroffen werden – die Letztentscheidung liegt stets bei der verantwortlichen Person.
Nach der Nutzung
KI-generierte Inhalte sind vor der Veröffentlichung oder Weitergabe auf fachliche Richtigkeit und auf mögliche urheberrechtliche Übereinstimmungen mit bestehenden Werken zu prüfen.
KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) sind bei der Veröffentlichung transparent zu kennzeichnen (vgl. Art. 50 KI-VO).
Die Checkliste gibt einen ersten Überblick. Für viele rechtliche Fragestellungen im Umgang mit KI existieren noch keine abschließenden Rechtsklärungen. Bei Fragen können Sie sich an die zuständigen Stellen der Universität wenden – die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.
Die Handreichung zur Checkliste zum rechtskonformen Umgang mit generativen KI-Diensten stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Einholung von Rechtsrat im Einzelfall. Für Beratung wenden Sie sich an die zuständigen Stellen: