Das Hochschulprüfungsamt befindet sich in der Bahnhofstraße 32 in Koblenz und ist für den regulären Publikumsverkehr geöffnet.
Bitte verzichten Sie im Fall einer bestehenden Erkankung in Ihrem und unserem Interesse unbedingt auf den persönlichen Besuch, denn es ist weder sinnvoll noch notwendig während dieser Zeit persönlich vorstellig zu werden.
Vielmehr ist es zunächst immer ausreichend uns innerhalb der für Ihren Fall geltenden Fristen eine entsprechende Mail zu schreiben.
Alternativ können Sie die Bescheinigung natürlich auch direkt auf dem Postweg - Universitätsstr. 1 in 56070 Koblenz - übersenden.
Wichtig: Bitte nutzen Sie bei krankheitsbedingten Prüfungsrücktritten das entsprechende Formular und senden dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben, zusammen mit einem ärztlichen Attest im Original, an unsere Postanschrift.
Die wirksame Einlegung von Rechtsmitteln (z.B. Widerspruch) ist hingegen nicht auf dem elektronischen Weg möglich, sondern muss schriftlich mittels eines original unterschriebenen Briefs, per Fax oder alternativ zur Niederschrift erfolgen. Bitte beachten Sie ferner, dass mit der Angabe von E-Mail Adressen auf dieser Homepage der elektronische Rechtsverkehr nicht eröffnet ist.
Für alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Koblenz gelten mit dem Beginn des Wintersemesters 2025/26 vorrangig die Regelungen der Rahmenprüfungsordnung (Rahmen-PO) hier.
Die fachlichen Regelungen der individuellen Studiengänge finden sich weiterhin in den einzelnen Prüfungsordnungen.
Anerkennung
Der Antrag auf Anerkennung ist zusammen mit der Bewerbung vollständig ausgefüllt und fristgerecht beim Studierendensekretariat eingereicht werden. Anträge die nach der Bewerbungsfrist eingehen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Sofern Vorleistungen in einem Bachelor- oder Masterstudiengang erbracht wurden sind Sie verpflichtet dem Antrag/ den Anträgen einen aktuellen und vollständigen Leistungsnachweis beizufügen.
Anderweitig ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden.
Akteneinsicht
Die Akteneinsicht im Hochschulprüfungsamt ist regulär möglich. Aufgrund der Vielzahl an Anfragen kontaktieren Sie uns aber bitte unbedingt im Vorfled unter:
Bitte geben Sie neben Ihrem vollständigen Namen und der Matrikelnummer auch die Daten der Prüfung (Studiengang, ggf. Fach, Modul und Prüfungsdatum) die Sie einsehen möchten und das Datum der bevorstehenden Wiederholungsprüfung an.
Kontaktieren Sie uns auch im eigenen Interesse bitte so früh wie möglich, da es durch die hohe Anzahl der Einsichtnahmen zu erhöhten Vorlaufzeiten kommen kann.
Prüfungen
Teilnahme
Voraussetzung für die Teilnahme an den Modulabschluss- oder Modulteilprüfungen und Studienleistungen, ist die vorherige Anmeldung via KLIPS. Ohne diese Anmeldung ist es grundsätzlich nicht möglich an den Prüfungen teilzunehmen. Sollten Sie sich zu einer Prüfung angemeldet haben an der Sie nicht teilnehmen können, ist eine fristgerechte Abmeldung via KLIPS zwingend erforderlich, da die Prüfung ansonsten als Fehlversuch gewertet wird.
Wichtig!
Bitte kontaktieren sie uns bei Problemen umgehend und innerhalb der An- und Abmeldefristen, damit wir eine zeitnahe Lösung herbeiführen können.
Unabhängig vom Grund aus dem eine An- oder Abmeldung nicht funktioniert hat, ist es außerhalb der verbindlichen An- und Abmeldefristen für uns nicht möglich etwas für Sie zu tun.
Rücktritt
Der reguläre Prüfungsrücktritt ist innerhalb der jeweiligen Fristen direkt über das KLIPS-System vorzunehmen. Für den Fall das technische Probleme bestehen können Sie innerhalb dieser Frist selbstverständlich auch uns kontaktieren. Bitte achten Sie darauf, dass im Falle des Rücktritts aus einem trifftigen Grund (z.B. Krankheit) dies sowohl den Prüferinnen und Prüfern wie auch dem Hochschulprüfungsamt vor der Prüfung angezeigt werden muss. Die Anzeige muss unverzüglich und glaubhaft erfolgen. Für den Fall der Krankheit bedeutet dies, dass ein ärztliches Attest erforderlich ist. Im Fall eines krankheitsbedingten Prüfungsrücktritts nutzen Sie bitte das entsprechende Formular und übersenden uns dieses zeitnah.
Prüfungsversuche
Zusätzlicher Prüfungsversuch
Für Prüfungen, die als mündliche Prüfung, praktische Prüfung oder Klausur im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 oder Wintersemester 2021/2022 im letzten oder vorletzten Versuch abgelegt und nicht bestanden wurden, wird insgesamt ein einmaliger zusätzlicher Wiederholungsversuch pro Modul entsprechend der jeweils gültigen Prüfungsordnung gewährt. Abschlussarbeiten gemäß § 26 Abs. 3 Nr. 2 HochSchG und Prüfungen, die wegen Täuschung oder eines vergleichbaren ordnungswidrigen Verhaltens nicht bestanden wurden, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Anträge sind nicht erforderlich. Die entsprechende Prüfung und Umsetzung nehmen wir einzelfallbezogen und ohne das von Ihrer Seite etwas unternommen werden muss vor.
Ist es Ihnen aufgrund einer Behinderung, chronischen oder psychischen Erkrankung nicht möglich, Prüfungen unter den üblichen Bedingungen abzulegen, können Sie einen sogenannten Nachteilsausgleich beantragen. Es wird auf Antrag geprüft, ob und inwieweit die Prüfungsmodalitäten individuell angepasst werden können. Bitte stellen Sie diesen Antrag mindestens zwei Monate vor der Prüfung beim Hochschulprüfungsamt.
Weitere Informationen erhalten Sie u.a. von der Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung:
Abschlussarbeiten
Sämtliche Abschlussarbeiten müssen ausnahmslos elektronisch angemeldet werden. Nähere Informationen zu dem für Ihren Studiengang geltenden Verfahren finden Sie in den grundsätzlichen Informationen in der Rubrik Downloads.
Studiengangbezogene Informationen
Für alle Studiengänge gelten zunächst die Regelungen der Rahmenprüfungsordnung (Rahmen-PO) hier.