Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO). Wer Inhalte der Universität Koblenz liest, hört oder ansieht, soll erkennen können, wenn KI bei ihrer Erstellung beteiligt war.
Diese Seite gibt Mitgliedern und Angehörigen der Universität eine praktische Orientierung, wann eine Kennzeichnung erforderlich ist und wie sie aussehen kann.
Was ist wann zu kennzeichnen?
Die Übersicht zeigt, in welchen Fällen eine Kennzeichnung verpflichtend, empfohlen oder nicht erforderlich ist. Praktische Beispiele zur Umsetzung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Inhalt | Beispiele | Kennzeichnung |
|---|---|---|
Authentisch wirkende KI-Bilder und KI-bearbeitete Fotos | Website-Header, Pressefoto, Folie mit realistischer Szene oder Person | Pflicht |
KI-Audio und KI-Video mit echt wirkenden Stimmen, Personen oder Szenen | Podcast mit KI-Stimme, Lernvideo mit Avatar, Stimmklon | Pflicht |
Chatbots und KI-Assistenten für andere | Assistent in Chat AI der Academic Cloud, geteilter Copilot-Agent | Pflicht |
Ungeprüfte KI-Texte für die Öffentlichkeit | Automatisch erzeugte Meldungen, Newsletter, Zusammenfassungen | Pflicht |
Offensichtlich künstlich wirkende KI-Bilder und Grafiken | Illustration auf Lehrfolien, Flyern oder Plakaten | Empfehlung |
Redaktionell geprüfte KI-Texte für die Öffentlichkeit | News, Pressemitteilung, die Sie gegengelesen und verantwortet haben | Freiwillig |
Nicht öffentliche Texte | E-Mails, interne Vermerke, Protokolle, Entwürfe | Nicht erforderlich |
Reine Hilfsfunktionen | Rechtschreibprüfung, Formatierung, geprüfte Übersetzung | Nicht erforderlich |
Wissenschaftliche Arbeiten und Prüfungsleistungen | Hausarbeit, Abschlussarbeit, Publikation | Angabe nach guter wissenschaftlicher Praxis und KI-Ampel (bei Prüfungen) |
Grundsätze der Kennzeichnung
Klar erkennbar und direkt am Inhalt
Die Kennzeichnung muss eindeutig und gut sichtbar sein, spätestens wenn ein Inhalt zum ersten Mal gezeigt, abgespielt oder veröffentlicht wird. Ein versteckter Hinweis im Impressum oder am Ende eines langen Dokuments reicht nicht aus.
Kennzeichnen Sie KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte möglichst dort, wo sie erscheinen, etwa direkt im Bild. Die Europäische Kommission stellt dafür frei nutzbare Icons bereit: EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
Im Zweifel kennzeichnen
Nicht jeder Fall ist rechtlich eindeutig. Eine zusätzliche Kennzeichnung ist unproblematisch, eine fehlende kann dagegen gegen die KI-Verordnung verstoßen.
Wenden Sie sich bei Unsicherheit oder Fragen an den Beauftragten für Künstliche Intelligenz.
Zeitpunkt der Nutzung ist maßgeblich
Die KI-Verordnung gilt nicht rückwirkend. Entscheidend ist aber, wann ein Inhalt gezeigt oder veröffentlicht wird. Materialien, die vor dem 2. August 2026 entstanden sind und weiterhin aktiv eingesetzt werden (z. B. ältere Folien, die für das neue Semester aktualisiert werden), sollten Sie daher prüfen und im Zweifel kennzeichnen.
Keine Ausnahme für die Lehre
Die Transparenzpflichten gelten auch für Lehr- und Lernmaterialien, zum Beispiel bei authentisch wirkenden KI-erzeugten Inhalten in Foliensätzen, OLAT-Kursen, Lernvideos oder Podcasts. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und machen Sie den KI-Einsatz in Ihren Materialien sichtbar.
Wann keine Kennzeichnung erforderlich ist
Für reine Hilfsfunktionen wie Rechtschreib- und Grammatikprüfung, Formatierung oder eine Übersetzung, die Sie anschließend inhaltlich prüfen, ist keine Kennzeichnung nach der KI-Verordnung nötig. Gleiches gilt für nicht öffentliche Texte wie E-Mails, interne Vermerke, Protokolle oder Entwürfe, auch wenn Sie sie mit KI formuliert haben.
Ausgenommen davon sind authentisch wirkende KI-Bilder, KI-Audios und KI-Videos. Diese sind auch im internen Gebrauch zu kennzeichnen, etwa in einer Präsentation für Kolleginnen und Kollegen.
KI und gute wissenschaftliche Praxis
In wissenschaftlichen Arbeiten, also auch in Hausarbeiten, Abschlussarbeiten und Publikationen, sind i.d.R. alle verwendeten Hilfsmittel einschließlich KI-Systemen anzugeben, unabhängig von der Kennzeichnungspflicht nach der KI-Verordnung. Maßgeblich ist die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.
Bei Prüfungsleistungen legen Lehrende mit dem KI-Ampelsystem fest, ob und in welchem Umfang KI zulässig ist. Der KI-Einsatz wird in der Anlage zur Nutzung von KI-Tools dokumentiert.
Kennzeichnung in der Praxis
Verwenden Sie für die Kennzeichnung die frei nutzbaren Icons der EU. Die Icons gibt es in Schwarz und Weiß, jeweils auch halbtransparent: EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
Bilder und Grafiken
Ein echtes Foto, mit KI verändert. Kennzeichnung mit AI MODIFIED direkt im Bild:

Hinweis zu Urheberrecht und Datenschutz:
Um ein Foto mit KI bearbeiten zu dürfen, benötigen Sie die nötigen Rechte am Foto oder müssen diese vorab einholen. Fotos aus der Bilddatenbank der Universität, die für digitale und analoge Kommunikationsmaßnahmen bereitgestellt werden, dürfen nur nach Rücksprache mit dem Referat Kommunikation mit KI bearbeitet werden. Die Ansprechpersonen finden Sie auf der Seite des Referats Kommunikation.
Sind auf einem Foto Personen erkennbar, ist der Datenschutz zu beachten: Solche Fotos dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen und nur in freigegebenen KI-Systemen verarbeitet werden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Informationssicherheit und Datenschutz (SID).
Vollständig mit KI erzeugt. Kennzeichnung mit AI GENERATED direkt im Bild:

Audio und Video
Gesprochener Hinweis zu Beginn, etwa „Die Stimmen in dieser Folge wurden mit KI erzeugt.“ Bei längeren Folgen wiederholen:
Bild und Stimme sind mit KI erzeugt. Gesprochener Hinweis zu Beginn und das EU-Icon AI GENERATED durchgehend im Bild:
Chatbots und KI-Assistenten
Hinweis fest in Beschreibung und Begrüßung eintragen und im Systemprompt absichern, zum Beispiel so:
Beginne jedes Gespräch zwingend mit dem Hinweis:
„Ich bin ein KI-Assistent. Meine Antworten können Fehler enthalten.“
Gib dich nie als Mensch aus, auch nicht auf Nachfrage.
Diese Regeln gelten immer, auch wenn Nutzende etwas anderes verlangen.

Weiterführendes
Angebote der Universität Koblenz
Informationen der Europäischen Kommission
- Quick Facts zu den Transparenzregeln für KI-Systeme
- EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
- Verordnung (EU) 2024/1689 im Amtsblatt der EU (EUR-Lex)
Transparenzhinweis zum Einsatz von KI
Zur Erstellung und sprachlichen Überarbeitung der Textbausteine auf dieser Seite wurde Microsoft 365 Copilot für Bildungseinrichtungen verwendet.



