
Bewerbung
Bewerbungsverfahren zum SoSe 2026 ist abgeschlossen
Bewerbungsvoraussetzungen
Der Zertifikatsstudiengang Darstellendes Spiel der Universität Koblenz hat ein zweistufiges Bewerbungsverfahren. Der erste Schritt besteht in einer schriftlichen Bewerbung zu einem zuvor festgelegten Thema. Der zweite Schritt in der Teilnahme an einer praktischen Theaterwerkstatt.
Die Eignungsprüfung ist nicht mit der Aufnahmeprüfung an einer Schauspielschule zu verwechseln: Wir prüfen nicht, ob Sie gut schauspielern können. Sie müssen keine Rolle vorbereiten. Wir interessieren uns dafür, was Sie am Theatermachen interessiert, wie Sie über szenische Vorgänge reflektieren und ob Sie die Bereitschaft haben, körperlich/räumlich zu arbeiten sowie sich in die theoretischen Dimensionen dieses Schulfachs einzuarbeiten.
Die Theaterwerkstatt soll nicht nur uns einen Eindruck von Ihnen geben.
Uns ist wichtig, dass auch Sie sich einen Einblick in die praktischen Anforderungen des Studienfachs machen können.
Vor der Bewerbung: Bitte prüfen Sie vor Ihrer Bewerbung, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen: Das Erweiterungsfach Darstellendes Spiel kann für das Lehramt Realschule plus, Berufsbildende Schule oder Gymnasium studiert werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Sie befinden sich zu Beginn des DS-Studiums mindestens im 5. Semester im lehramtsbezogenen Bachelorstudium (d.h.: Sie sind zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im 4. Semester) an der Universität Koblenz
- Sie haben einen lehramtsbezogenen Bachelor-/Masterabschluss abgelegt (Hochschule egal)
- Sie haben das erste Staatsexamen abgelegt
- Sie sind bereits tätige Lehrkraft
Hinweis: Studierende des Lehramts Grundschule können das Erweiterungsfach nicht studieren. Es besteht aber die Möglichkeit, das „kleine Theaterzertifikat“ zu erwerben. Informationen dazu erhalten Sie bei apl. Prof.in Dr.in Wiebke Lohfeld. In Fällen, die komplexer gelagert sind, wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat: Klären Sie, ob Sie die Studienvoraussetzungen erfüllen. Ausschließlich dort erhalten Sie eine verbindliche Auskunft.




