Bewerber*innen mit beruflicher Qualifikation (ohne Abitur)

Durch die Änderung des Hochschulgesetzes Rheinland-Pfalz haben beruflich Qualifizierte ohne Abitur neue Möglichkeiten für die Aufnahme eines Hochschulstudiums. Die Änderungen sind zum 01.09.2010 in Kraft getreten.

Danach ist ein Universitätsstudium für Personen möglich,

  • die eine berufliche Weiterqualifikation durch eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung abgeschlossen haben. Diese erhalten damit die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung an Universitäten.

  • die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen haben (Gesamtnotendurchschnitt der Berufsausbildungsprüfung und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule von mind. 2,5). Sie erhalten damit die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Universitäten. Voraussetzung ist, dass die berufliche Ausbildung hinreichende inhaltliche Zusammenhänge zum Studienziel aufweist.

Weitere Informationen finden Sie in  der Landesverordnung über die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung beruflich qualifizierter Personen.

Informieren Sie sich außerdem über die allgemeinen Voraussetzungen und zum Ablauf der Bewerbungsverfahrens für Studieninteressierte aus Deutschland und der EU.