Die "Richtlinie zur Datenschutzorganisation" der Universität Koblenz wurde vom Kollegialen Präsidium am 20.03.2025 beschlossen und ist mit ihrer Veröffentlichung am 08.04.2025 in Kraft getreten.
In der Richtlinie werden die an der Datenschutzorganisation beteiligten Personen und Einheiten (vgl. hierzu insbesondere die Grundsätze der Präambel) sowie deren Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Hinblick auf die gesetzeskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten nach den Vorgaben des anwendbaren Datenschutzrechts definiert. Das in der Richtlinie beschriebene Datenschutzkonzept orientiert sich an den unterschiedlichen Pflichten der Universität Koblenz als verantwortliche Stelle im datenschutzrechtlichen Sinne und den damit verbundenen Aufgaben.