01. Antrag stellen zur Förderung aus der Stipendienstiftung RLP
Die Stipendienstiftung Rheinland-Pfalz möchte Studierenden trotz finanzieller Engpässe die Fortführung ihres Studiums ermöglichen. möglich zu machen. Aus diesem Grund haben alle Studierende in Not die Möglichkeit eine einmalige Zahlung von maximal 1.000 Euro zu beantragen. Darüber hinaus können alleinerziehende Studierende alternativ für maximal 6 Monate eine Förderung von jeweils 300 Euro beantragen. Gleiche Bedingungen gelten auch für Promovierende in Not.
Antragstellende dürfen in dem Semester, in dem Sie eine Förderung erhalten, nicht beurlaubt sein. Studierende, die über ein Sperrkonto in den ersten zwei Semestern verfügen, können bei der Auswahl meistens nicht berücksichtigt werden. Des Weiteren ist die finanzielle Förderung von Studierende selbst gedacht und nicht zur Finanzierung der im Ausland lebenden Angehörigen.
In diesem Jahr stehen weitere Mittel für eine Förderung zur Verfügung. Eine Antragstellung ist bis zum 31. August 2025 möglich oder bis alle Mittel erschöpft sind.
Den Antrag finden Sie unter folgendem Link: uni-ko.de/dBqLg
Verantwortlich: Andrea Hauswirth (gleichstellungsbuero@uni-koblenz.de)