Senat

Der Senat (§ 76 HochSchG) ist das zentrale Organ der Universität. Ihm obliegt grundsätzlich die Wahrnehmung aller Angelegenheiten, die die gesamte Hochschule angehen, sofern nicht ausdrücklich Regelungen des Universitätsgesetzes entgegenstehen.

Zum Zuständigkeitsbereich gehören z. B. die Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten, die Einschreibeordnung, Forschungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen, die Errichtung oder Aufhebung von wissenschaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten, allgemeine Grundsätze über die Verteilung der Stellen und Mittel.

Vorsitzender

Professorinnen / Professoren

Studierende

Akademische Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter

Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter in Technik und Verwaltung

Mit beratender Stimme

Senatsausschüsse und -kommissionen

Kontakt

Geschäftsführung des Senats

Marco Böhm
Stellvertretender Geschäftsführer des Senats
Tel.: 0261 - 287 - 2287
E-Mail: senat@uni-koblenz.de

Universität Koblenz
Referat 11: Universitätsentwicklung
Universitätsstraße 1, 56070 Koblenz