Senat
Der Senat (§ 76 HochSchG) ist das zentrale Organ der Universität. Ihm obliegt grundsätzlich die Wahrnehmung aller Angelegenheiten, die die gesamte Hochschule angehen, sofern nicht ausdrücklich Regelungen des Universitätsgesetzes entgegenstehen.
Zum Zuständigkeitsbereich gehören z. B. die Wahl der Mitglieder des kollegialen Präsidiums, die Einschreibeordnung, Forschungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen, die Errichtung oder Aufhebung von wissenschaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten, allgemeine Grundsätze über die Verteilung der Stellen und Mittel.
Vorsitzender
Professorinnen / Professoren
Studierende
Akademische Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter
Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Mit beratender Stimme
Michael Ludewig
KanzlerProf. Dr. Claudia Quaiser-Pohl
Vizepräsidentin für Forschung und TransferProf. Dr. Constanze Juchem-Grundmann
Vizepräsidentin für Studium und LehreProf. Dr. Oliver Dimbath
Dekan Fachbereich 1Prof. Dr. Stefan Neuhaus
Dekan Fachbereich 2Prof. Dr. Wolfgang Imhof
Dekan Fachbereich 3Prodekan Fachbereich 4
Matthias Nester
Vorsitzender des regionalen KuratoriumsLea Hahn
Vertreterin der Doktorandenvertretung
Senatsausschüsse und -kommissionen
Kontakt
Geschäftsführung des Senats
Marco Böhm
Stellvertretender Geschäftsführer des Senats
Tel.: 0261 - 287 - 2287
E-Mail: senat@uni-koblenz.de
Universität Koblenz
Referat 11: Universitätsentwicklung
Universitätsstraße 1, 56070 Koblenz