Druck- und Korrekturkostenzuschuss

Bezuschussung von Druckkosten sowie der Korrektur fremdsprachiger Publikationen

„Publish or perish“ – Alle, die eine Laufbahn in der Wissenschaft anstreben, kennen diese Redewendung. Publikationen sind das „A“ und „O“ einer akademischen Karriere, bringen aber auch Herausforderungen mit sich, denn eine gedruckte Veröffentlichung durch einen Verlag kann mit hohen Kosten einhergehen. Zudem müssen wissenschaftliche Publikationen oftmals in einer Sprache verfasst werden, die nicht die Muttersprache ist. Um in diesem Kontext Entlastung zu bieten, wurde die Förderung „Druck- und Korrekturkostenzuschuss“ eingerichtet. In dieser Förderlinie können (Post-)Doktorandinnen entweder einen Antrag auf einen Druckkosten- oder einen Korrekturkostenzuschuss stellen.

Der Druckkostenzuschuss beläuft sich auf einen Betrag von max. 1.250 Euro für eine wissenschaftliche Veröffentlichung (im Sinne einer Dissertations- oder Habilitationsschrift bzw. anderweitigen Monografie) – durch einen Verlag unabhängig von der Sprache, in der sie verfasst wurde.

Für die Korrektur eines – nicht in der Muttersprache der Antragstellerin verfassten – Artikels beträgt der max. Zuschuss 500 Euro. Handelt es sich um eine Monografie / Dissertation / Habilitation, kann max. ein Zuschuss von 1.000 Euro gewährt werden.

Über die Vergabe entscheidet eine Kommission.

Bewerbungsfrist Druckkostenzuschuss: 30. Juni 2024

Bewerbungsfrist Korrekturkostenzuschuss: Keine, Anträge können ganzjährig eingereicht werden. Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel werden auf die erste und zweite Jahreshälfte gleichmäßig aufgeteilt und nach Eingang der Anträge vergeben.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • für Doktorandinnen und Postdoktorandinnen der Universität Koblenz, die eine Karriere in der Wissenschaft und langfristig eine Professur anstreben

  • max. 1.250 Euro Zuschuss zum Druck einer wissenschaftlichen Veröffentlichung (im Sinne einer Dissertations- oder Habilitationsschrift bzw. anderweitigen Monografie) durch einen Verlag

  • max. 500 Euro für die Korrektur eines wissenschaftlichen Artikels, der nicht in der Muttersprache verfasst wurde

  • max. 1.000 Euro für die Korrektur einer Monografie / Dissertation / Habilitation, die nicht in der Muttersprache verfasst wurde

  • bitte lesen Sie das Merkblatt vor Antragstellung (s. Downloads)