Hochschulzugangsberechtigung

Die hier beschriebenen Zugangsvoraussetzungen richten sich an Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung. Informationen für Studieninteressierte mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung finden Sie auf den unter "Internationale Studieninteressierte" sowie weiter Infos hierzu unter "Studium International".

1. Studium mit allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung berechtigt Sie zu einem Studium aller Studiengänge. Sie erlangen diese durch:

  • die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung

  • eine erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung oder eine der Meisterprüfung vergleichbare Prüfung
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  • ein erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium
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2. Studienbeginn mit vorgezogenem Abitur

Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz mit dem vorgezogenen Abitur können sich bereits für das Sommersemester an einer Universität bewerben.

Bewerber*innen mit vorgezogenem Abitur bewerben sich zunächst ganz normal über die Online-Bewerbung. Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist der 15. Januar.

Da zum Zeitpunkt der Bewerbung aber noch kein Abiturzeugnis vorliegt, muss folgendes beachtet werden:

Reichen Sie das beglaubigte Abiturzeugnis möglichst sofort, spätestens bis zum vierten Werktag im April, nach. Der Bewerbungsantrag kann erst geprüft werden, wenn das Abiturzeugnis vorliegt. Folglich können die Zulassungen erst kurz vor Vorlesungsbeginn versendet werden.

Informationen zu dem Einreichen der benötigten Unterlagen bei einer Bewerbung mit vorgezogenem Abitur finden Sie auch im Bewerbungsprozess in unserem Online-Bewerbungsportal.

3. Studium ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Auch ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung ist das Studium bestimmter Studiengänge möglich. Die folgenden Qualifikationen schaffen hierfür die Voraussetzung:

  • Beruflich Qualifizierte ohne Abitur/ohne Meisterprüfung
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  • Fachgebundene Hochschulreife
    Den Umfang der Studienberechtigung können Sie dem Reifezeugnis entnehmen.

  • Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule in Rheinland-Pfalz in einem Bachelorstudiengang mindestens 90 ECTS-Punkte erworben haben, sind berechtigt einen fachlich verwandten Studiengang zu studieren (vgl. Hochschulgesetz § 33 Abs. 1)