Angebote des Arbeitsschutzes

Maßnahmen des Arbeitsschutzes basieren grundsätzlich auf gesetzlichen Vorgaben oder auf betrieblichen Festlegungen im Rahmen einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen.

Qualifizierungsangebote
Sie haben Interesse an einer Qualifizierung im Arbeitsschutz? Melden Sie sich bei uns.

Nutzen Sie die Links unten und füllen Sie die Formulare aus. Wir werden Sie über die aktuellen Möglichkeiten informieren.


Elektrisch höhenverstellbare Schreibtische
Der Ablauf zur Beantragung eines Sitz-Steh-Arbeitsplatzes ist folgendermaßen: Sie benötigen ein ärztliches Attest, welches Sie Ihrer vorgesetzten Stelle zur Genehmigung vorlegen. Nach Antragseinreichung durch Ihre vorgesetzte Stelle bei der Beschaffungsstelle (beschaffung@uni-koblenz.de) kann dann die unmittelbare Beschaffung durch die Universität erfolgen. Bitte beachten Sie, dass bei den aus zentralen Mitteln bereitgestellten Tischen nur die definierten "Standardtische" beschafft werden (im Maß 160 x 80 cm, Farbe lichtgrau). Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Beschaffungsstelle.

"Stehen kann bewegen nicht ersetzen"

Zuschüsse Fahrsicherheitstraining
Durch die Unfallkasse Rheinland-Pfalz werden auf Anfrage Zuschüsse für Fahrsicherheitstrainings (PKW, Motorrad) zur Verfügung gestellt.

Beratungsbedarf Vorgesetzte
Personen in Leitungsfunktion müssen sich als Kernaufgabe u.a. um den Arbeitsschutz in der eigenen Organisationseinheiten kümmern. Beratungsbedarf wird durch die Dienststelle gedeckt.

Melden Sie Beratungsbedarf und lassen Sie sich von uns informieren. Beschreiben Sie in der Mail kurz, welcher konkrete Bedarf vorliegt.

Auch wenn Sie keine Funktion als Vorgesetzte/r ausüben, können Sie sich bei Beratungsbedarf unkompliziert melden.

Bildschirmarbeitsplatzbrillen und Laborschutzbrillen

Bildschirmarbeitsplatzbrillen werden durch den Arbeitgeber gestellt, wenn die Untersuchungen ergeben, dass spezielle Sehhilfen notwendig sind und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.

In den meisten Fällen hängt dies mit der im Alter nachlassenden Fähigkeit zur Akkommodation zusammen (sog. Alterssichtigkeit). Entscheidend für die Ermittlung des Bedarfs für eine spezielle Sehhilfe für Alterssichtige und ihre korrekte Anpassung an den Arbeitsplatz ist die Berücksichtigung:
- des Sehabstandes
- der vom Alter abhängigen Akkommodationsbreite und
- der jeweiligen Tätigkeitsauer am Bildschirm.

Die Kosten für Schutzbrillen für chemische/mechanische Gefährdung (mit Sehschärfe) werden auf Anfrage und nach Genehmigung durch den/die Vorgesetzte/n übernommen.

Nutzen Sie dieses Formular zur Beantragung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille.
Zur Beantragung einer Laborschutzbrille mit Sehstärke stellen Sie bitte eine formlose Anfrage an arbeitsschutzko@uni-koblenz.de.