Bei unter 35- Jährigen ist eine betriebsärztliche Untersuchung zur Ermittlung des Bedarfs zwingend erforderlich.
Eine neue Brille /Ersatzbeschaffung) ist im Regelfall möglich bei medizinischer Veränderung der Sehstärke um mehrere Dioptrien (Nachweis erforderlich) oder nach Beschädigung der alten Brille während der Arbeit. In beiden Fällen benötigen wir in diesem Feld eine Begründung und die alte Brille muss zurückgegeben werden !
Bitte beantworten Sie die Frage, um zu beweisen, dass Sie ein Mensch sind.