Referat 23: Rechtsangelegenheiten

Das Referat Rechtsangelegenheiten berät und unterstützt die Universität in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten und vertritt die Universität in juristischen Verfahren.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Beratung und Unterstützung der universitären Einrichtungen bei Fragen des Hochschul-, Verwaltungs- und Vertragsrechts.

Das Referat berät nicht in privaten Angelegenheiten der Universitätsmitglieder und -angehörigen.

Kontakt

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