Mitglieder des Senatsausschuss für Gleichstellungsfragen (SAGF)

Der Senatsausschuss für Gleichstellungsfragen (SAGF) wird alle drei Jahre vom Senat neu gewählt. Er setzt sich aus einem Vorsitz, einer Geschäftsführung, jeweils einem professoralen, einem studentischen, einem wissenschaftlichen und einem Mitglied des Personals aus Technik und Verwaltung zusammen. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertretung zu benennen. Beratend unterstützt wird der SAGF von den Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche und deren Vertreterinnen, der Vizepräsidentin für Forschung und Transfer sowie eine*r Vertreter*in aus dem Personalrat. Der SAGF wurde erstmalig im Januar 1989 vom Senat bestellt.

Er unterstützt die zentrale Gleichstellungsbeauftragte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, wie zum Beispiel bei der Erstellung von Richtlinien, Empfehlungen und Stellungnahmen zur Vorlage an den Senat, und schlägt dem Senat i.d.R. alle drei Jahre eine Person zur Bestellung als zentrale Gleichstellungsbeauftragte vor.