Hilfskraftunterstützung

Finanzierung einer Hilfskraft für Forschungsvorhaben von Doktorandinnen mit Care-Aufgaben und von Postdoktorandinnen

Zwischen den vielfältigen To Dos, Erledigungen und Herausforderungen des (Berufs-)Alltags ist es oft nicht leicht, den Raum zu finden, um sich auf das eigene Forschungsvorhaben zu konzentrieren. Mit der Linie „Hilfskraftunterstützung“ bietet W'in Doktorandinnen mit Care-Aufgaben zeitliche Entlastung und unterstützt darüber hinaus Wissenschaftlerinnen in der Postdocphase auf ihrem Weg zur Berufbarkeit. Im Fall von Care-Aufgaben finden diese bei Postdoktorandinnen ebenfalls Berücksichtigung.

Die Förderung umfasst die Übernahme der Kosten für eine Hilfskraft ohne oder mit Bachelor-Abschluss für max. vier Wochenstunden über die Dauer von zwölf Monaten. Die Hilfskraft soll bei der Promotion, Habilitation oder einem anderen Forschungs- bzw. Publikationsprojekt unterstützen.

Auf diese Weise möchte das Förderprogramm W'in einen Beitrag dazu leisten, dass Wissenschaftlerinnen fokussiert ihre Karriere verfolgen können. Die Förderlinie setzt bereits in der Promotionsphase an, um Frauen für den Verbleib in der Wissenschaft zu stärken.


Das Wichtigste auf einen Blick

  • für (Post-)Doktorandinnen mit Care-Aufgaben sowie für Postdoktorandinnen der Universität Koblenz, die eine Karriere in der Wissenschaft und langfristig eine Professur anstreben
  • Hilfskraftunterstützung:
    • Hilfskraft ohne oder mit Bachelor-Abschluss im Umfang von 4 Wochenstunden für max. 12 Monate
    • Flexibilisierung durch Stundenerhöhung und gleichzeitiger Laufzeitreduktion bei ausreichender Begründung
    • Auswahl einer geeigneten Hilfskraft durch die Geförderte
    • Einsatz ausschließlich im Rahmen eigener Forschungs- bzw. Publikationstätigkeiten (kein Einsatz für Aufgaben der Lehre oder des Institutsalltags)
  • Bewerbungsfrist: 31. Juli 2026
  • Förderzeitraum: frühestmöglicher Beginn voraussichtlich Januar 2027, spätestmöglich April 2027
  • Bewerbungsunterlagen und Förderbedingungen: bitte Checkliste des Antragsformulars und Merkblatt beachten

Generell gilt: Über die Vergabe entscheidet eine Kommission. Da es sich um ein kompetitives Bewerbungsverfahren handelt und begrenzt Mittel vorhanden sind, besteht kein Anspruch auf Förderung. Erfolgt ein positiver Förderbescheid, ist eine Beantragung in der Linie „Hilfskraftunterstützung“ erst wieder nach einem Jahr möglich.