W'in-Stipendium
Förderung des Übergangs in die Promotions- oder Postdocphase bzw. der Abschlussphase der Promotion
Erhöhter zeitlicher und finanzieller Druck prägen die Übergänge der wissenschaftlichen Qualifikationsstufen: Sei es der Start in die Promotions- oder Postdocphase oder der Abschluss der Dissertation. Um an diesen vulnerablen Punkten der akademischen Karriere Entlastung zu schaffen, bietet W'in ein Stipendium an, welches entweder als Anschub- oder als Abschlussstipendium von (angehenden) (Post-)Doktorandinnen der Universität Koblenz beantragt werden kann.
Das Anschubstipendium umfasst eine monatliche Stipendienrate von max. 1.650 Euro für längstens sechs Monate. Die Förderung dient zur finanziellen Entlastung während der Vorbereitung eines Stipendienantrags für Promotionen bzw. Habilitationen oder eines Drittmittelantrages für die Postdocphase.
Das Abschlussstipendium umfasst eine monatliche Stipendienrate von max. 1.650 Euro für längstens sechs Monate. Die Förderung dient der finanziellen Entlastung in der Abschlussphase der Dissertation, wenn die vorangegangene Finanzierung (Stipendium, Promotionsstelle) ausgelaufen ist oder in Kürze endet.
Das Wichtigste auf einen Blick
- für (angehende) (Post-)Doktorandinnen der Universität Koblenz, die eine Karriere in der Wissenschaft und langfristig eine Professur anstreben
- Anschubstipendium:
- max. 1.650 Euro Stipendienrate
- längstens sechs Monate
- zur Vorbereitung eines Stipendienantrags für Promotionen bzw. Habilitationen oder eines Drittmittelantrages für die Postdocphase
- Abschlussstipendium:
- max. 1.650 Euro Stipendienrate
- längstens sechs Monate
- zum Abschluss der Dissertation
- Bewerbungsfrist: 31. Juli 2026
- Förderzeitraum: frühestmöglich voraussichtlich Januar 2027, spätestmöglich Mai 2027
- Bewerbungsunterlagen und Förderbedingungen: bitte Checkliste des Antragsformulars beachten
Generell gilt: Über die Vergabe entscheidet eine Kommission. Da es sich um ein kompetitives Bewerbungsverfahren handelt und begrenzt Mittel vorhanden sind, besteht kein Anspruch auf Förderung.
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