Programm W'in

Für Wissenschaftlerinnen in frühen Karrierephasen (früher NaWi)

Gerade auf den höheren Karrierestufen in der Wissenschaft sind Frauen unterrepräsentiert. Während sie bei den Studienanfänger*innen und Absolvent*innen (ohne Promotion) noch über 50 % ausmachen, nimmt dieser Anteil – je weiter fortgeschritten der Grad der akademischen Qualifizierung – schrittweise ab. Bei den Hochschulprofessuren sind bundesweit schließlich nur noch 29,7 % von Frauen besetzt.
(Quelle: Statistisches Bundesamt 2026: Frauen- und Männeranteil bei hauptberuflichen Professuren an deutschen Hochschulen).

Das Programm W'in engagiert sich daher – als ein Instrument der Gleichstellung – an der Universität Koblenz für die Förderung von (angehenden) Doktorandinnen und Postdoktorandinnen.

Ziel der fünf Förderlinien ist es, Wissenschaftlerinnen einerseits an den herausfordernden Übergängen zwischen Qualifikationsstufen zu unterstützen und ihnen finanzielle sowie zeitliche Entlastung zu bieten. Andererseits möchte das Programm zu ihrer Sichtbarkeit und Vernetzung innerhalb der spezifischen scientific community beitragen.



Wie fördert W'in?


Grundsätzlich fördert W'in (angehende) Doktorandinnen und Postdoktorandinnen der Universität Koblenz, die eine Karriere in der Wissenschaft verfolgen und langfristig eine Professur anstreben.


Sichtbarkeit und Vernetzung

Tagungsteilnahme – Förderung der aktiven Teilnahme an einer Tagung innerhalb Deutschlands

Publikationsförderung – Bezuschussung wissenschaftlicher Buch- und Beitragspublikationen oder der Korrektur fremdsprachiger Publikationen

Veranstaltungsausrichtung – Bezuschussung der eigenständigen Organisation und Durchführung einer wissenschaftlichen Veranstaltung mit Öffentlichkeitswirksamkeit


Finanzielle und zeitliche Entlastung

W'in-Stipendium – Förderung des Übergangs in die Promotions- oder Postdocphase bzw. der Abschlussphase der Promotion

Hilfskraftunterstützung – Finanzierung einer Hilfskraft für Forschungsvorhaben von Doktorandinnen mit Care-Aufgaben und Postdoktorandinnen


Generell gilt: Erfolgt ein positiver Förderbescheid, ist eine Beantragung der gleichen Förderung erst wieder für das folgende Haushaltsjahr möglich – unabhängig von der Höhe der erhaltenen Förderung. Zugleich können innerhalb eines Haushaltsjahres von einer Person Anträge für Förderungen in verschiedenen Linien gestellt werden. Da es sich um (kompetitive) Bewerbungsverfahren handelt und begrenzt Mittel vorhanden sind, besteht kein Anspruch auf Förderung.

Ansprechpartnerin




Studentische Hilfskraft