Publikationsförderung
Bezuschussung wissenschaftlicher Buch- und Beitragspublikationen oder der Korrektur fremdsprachiger Publikationen
„Publish or perish“ – alle, die eine Laufbahn in der Wissenschaft anstreben, kennen diese Redewendung. Publikationen sind das „A“ und „O“ einer akademischen Karriere, bringen aber auch Herausforderungen mit sich, denn eine Veröffentlichung durch einen Verlag oder in einer Zeitschrift kann mit hohen Kosten einhergehen. Zudem müssen wissenschaftliche Publikationen oftmals in einer Sprache verfasst werden, die nicht die Muttersprache ist.
Um in diesem Kontext Entlastung zu bieten, wurde die „Publikationsförderung“ eingerichtet. In dieser W'in-Förderlinie können (Post-)Doktorandinnen, die eine Veröffentlichung planen, entweder einen Antrag auf Publikations- oder Korrekturkostenzuschuss stellen.
Der Publikationskostenzuschuss beläuft sich auf max. 1.500 Euro für eine wissenschaftliche Buchpublikation. Gefördert werden Dissertations- oder Habilitationsschriften, aber auch anderweitige Monografien oder Herausgeberschaften im Rahmen eines Forschungsprojekts, das der wissenschaftlichen Profilierung dient. Darüber hinaus kann die Veröffentlichung einzelner wissenschaftlicher Beiträge einer kumulativen Promotion oder Habilitation bzw. im Kontext der Postdocphase mit bis zu 500 Euro gefördert werden.
Für die Korrektur eines nicht in der Muttersprache der Antragstellerin verfassten Artikels beträgt der max. Zuschuss 500 Euro. Handelt es sich um eine Monografie, kann max. ein Zuschuss von 1.000 Euro gewährt werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- für (Post-)Doktorandinnen der Universität Koblenz, die eine Karriere in der Wissenschaft und langfristig eine Professur anstreben
- Publikationskostenzuschuss:
- max. 1.500 Euro Zuschuss für eine wissenschaftliche Buchpublikation
- max. 500 Euro Zuschuss für die Veröffentlichung eines (Zeitschriften-)Beitrags im Rahmen einer kumulativen Dissertation oder Habilitation bzw. im Kontext der Postdocphase
- bei Ko-Autor*innen Erstautorinnenschaft vonnöten bzw. bei Mitherausgeberschaften eine Erläuterung der genauen Konstellation
- Korrekturkostenzuschuss:
- max. 1.000 Euro für die Korrektur einer Monografie, die nicht in der Muttersprache verfasst wurde
- max. 500 Euro für die Korrektur eines wissenschaftlichen Beitrags, der nicht in der Muttersprache verfasst wurde
- bei Ko-Autor*innen Erstautorinnenschaft vonnöten
- Bewerbungsfrist: keine, Anträge können ganzjährig eingereicht werden (zur Verfügung stehende finanzielle Mittel werden auf die erste und zweite Jahreshälfte aufgeteilt und nach Eingang der Anträge vergeben)
- Förderzeitraum: Abrufung in dem Haushaltsjahr, für das die Förderung beantragt wurde
- Bewerbungsunterlagen und Förderbedingungen: bitte Checkliste des Antragsformulars und Merkblatt beachten
Generell gilt: Über die Vergabe entscheidet eine Kommission. Da es sich um ein Bewerbungsverfahren handelt und begrenzt Mittel vorhanden sind, besteht kein Anspruch auf Förderung. Erfolgt ein positiver Förderbescheid, ist eine Beantragung in der Linie „Publikationsförderung“ erst wieder für das folgende Haushaltsjahr möglich.
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