Promotionsordnung

HINWEIS: Doktoranden, die bis zum Tage des In-Kraft-Tretens (29.04.2015) der neuen Promotionsordnung den Antrag auf Annahme zum Doktoranden gestellt haben, können wählen, ob sie nach der alter oder nach der neuen Promotionsordnung geprüft werden möchten (§ 27, Abs. 2).

Informationen zur Einzahlung der Promotionsgebühr

Hinweise zur Veröffentlichung kumulativer Dissertationen

Allgemeine Hinweise

(verbindlich ist nur die Promotionsordnung, die Hinweise haben nur informativen Charakter)

Erste Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung des Fachbereichs 3: Mathematik/Naturwissenschaften vom 23.08.2016
In dieser Änderung ist das binationale Promotionsverfahren geregelt.

Abgeschlossene Promotionen seit 2004