Sechs Fragen und Antworten zur Nutzung von Erzeugnissen generativer Künstlicher Intelligenz
Seitdem KI-Systeme fast eigenständig Inhalte und Materialien generieren können, stellt sich natürlich vermehrt die Frage, wie diese KI-Erzeugnisse urheberrechtlich bewertet und eingeordnet werden könnten.
Die rechtliche Lage im Hinblick auf KI-generierte Materialien ist im Kontext des Urheberrechts momentan noch unsicher. Nicht auf alle urheberrechtlichen Fragen gibt es derzeit klare und verbindliche Antworten. (Stand: Ende 2025) Bislang gibt es in Deutschland noch keine Gesetze, die eindeutig und abschließend die Urheberschaft an KI-generierten Inhalten regeln. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in Deutschland und international weiterentwickelt.
Ein paar drängende Fragen zur Künstlichen Intelligenz (KI) und einer möglichen Nutzung ihrer Erzeugnisse können allerdings schon beantwortet werden. Im folgenden finden Sie die Antworten auf sechs häufig gestellte Fragen zu KI generell, aber auch zur Nutzung von Erzeugnissen generativer Künstlicher Intelligenz im Zusammenhang mit dem deutschen Urheberrecht.
Was ist künstliche Intelligenz (KI)?
Der Begriff "künstliche Intelligenz (KI)" beschreibt Programme und Systeme, die auf statistischen Modellen und somit auf einer großen Anzahl miteinander verknüpfter mathematischer Konzepte und Formeln basieren. Ein spezielles Programm ahmt dabei menschliche Fähigkeiten nach, indem es Eingabedaten erkennt, verarbeitet und ein nach statistischer Wahrscheinlichkeit berechnetes Ergebnis produziert. Es handelt sich somit um eine bestimmte Art der technischen Informationsverarbeitung.
Eine besondere Form ist die generative KI, die neue Inhalte bzw. Materialien erstellen kann. Beispiele dafür sind Programme wie ChatGPT, ein KI-Sprachprogramm, das in der Lage ist, Texte zu schreiben, oder Midjourney, ein Programm, das aus Beschreibungen Bilder generieren kann.
Wie funktionieren KI-Tools?
KI-Systeme lernen durch die Analyse großer Datenmengen – man nennt das auch eine KI trainieren. Mit diesen Daten werden die Systeme darauf vorbereitet, bestimmte Aufgaben zu lösen. Dazu füttert man sie mit Informationen wie Statistiken, Texten, Bildern oder Videos, die die KI miteinander vergleicht und in Muster umwandelt, die auf Wahrscheinlichkeiten basieren (sog. statistische Modelle). Diese gelernten Muster – man könnte sie auch als Regeln bezeichnen – nutzt die KI dann, um Ergebnisse zu erzeugen, wie z. B. Entscheidungen zu treffen, Texte zu schreiben oder Bilder zu erstellen. Da die Qualität der Resultate direkt von den Trainingsdaten abhängt, können Verzerrungen (Bias) oder Fehler in den Daten die Ergebnisse beeinflussen.
Die Erzeugnisse von KI-Systemen basieren somit immer auf mathematischen Modellen, statistischen Berechnungen und Wahrscheinlichkeiten. KI-Systeme folgen lediglich den Regeln, die sie gelernt haben. Sie verstehen keine Konzepte und haben kein Bewusstsein. Wenn man einer KI eine Frage stellt, denkt sie nicht darüber nach, was die Frage bedeutet oder welche Antwort sinnvoll wäre. Stattdessen berechnet sie, welche Wörter am wahrscheinlichsten als Antwort folgen würden, und erzeugt eine statistisch passende Antwort. So wirken die Ergebnisse von KI oft menschlich oder intelligent. Sie basieren jedoch ausschließlich auf Mustererkennung und Wahrscheinlichkeiten – echtes Denken oder Verstehen und somit Intelligenz im menschlichen Sinne bleibt ihnen fremd.
Voraussetzung, damit ein KI-Tool gewünschte Ergebnisse generiert, sind sog. Prompts. Prompts sind Texte, die Nutzer*innen in ein KI-Programm eingeben, um damit Ergebnisse anzufordern. Sie geben der KI sozusagen Anweisungen, worum es geht oder was sie machen soll. Die Antworten oder Ergebnisse, die die KI daraufhin liefert, nennt man dann auch Completionsoder Output.
Wie gut die Antworten der KI sind, hängt u.a. auch davon ab, wie klar und gut der Prompt geschrieben ist. Ein Prompt kann eine einfache Frage sein, aber auch eine genaue Beschreibung oder ein Beispiel, das der KI hilft, die gewünschte Antwort zu geben. Je besser und präziser man Prompts formuliert, desto eher wird die KI die gewünschten Ergebnisse liefern.
Sind KI-generierte Erzeugnisse urheberrechtlich geschützt?
Kurz gesagt: nein. In der Regel sind KI-generierte Inhalte und Materialien nicht urheberrechtlich geschützt, sondern gemeinfrei.
Das liegt daran, dass das Urheberrecht ein personenbezogenes Schutzrecht ist. Es gilt nur für persönliche, geistige Schöpfungen eines Menschen. Materialien und Artefakte, die z.B. von Tieren, Programmen oder Maschinen generiert werden, fallen nicht unter das Urheberrecht. Rein durch KI generierte Werke sind somit nicht urheberrechtsfähig. (Vgl. Kreutzer 2021)
Es gibt aber bestimmte Umstände, unter denen im KI-Kontext dann doch ein Urheberrechtsschutz entstehen könnte. (Vgl. Rack 2023a)
Wann könnte ich als Urheber*in eines KI-generierten Materials oder Inhalts gelten?
Die Erzeugung von Inhalten oder Materialien anhand generativer KI bedeutet nicht automatisch, dass die Nutzenden der KI-Systeme als Urhebende des Werks gelten. Ganz im Gegenteil: Je unabhängiger die KI bei der Erstellung von Inhalten agiert, desto weniger wahrscheinlich ist ein urheberrechtlicher Schutz für den generierten Output.
Ein Beispiel: Wenn man ein KI-System über einen sehr allgemeinen, unspezifischen Prompt ansteuert, und z.B. den Befehl eingibt: „Generiere mir ein Bild von einer Katze.“, und den entstandenen Output 1:1 übernimmt und nicht verändert, gewinnt man daraus kein Urheberrecht.
Je weniger autonom jedoch eine KI bei der Generierung von Inhalten oder Ergebnissen arbeitet bzw. gearbeitet hat, je mehr der Mensch steuernd, korrigierend oder nachbearbeitend in die Ergebnisgenerierung eingegriffen hat, umso größer ist allerdings die Chance, dass ein Urheberrechtsschutz entstanden sein kann. (Vgl. Kreutzer 2021; Neziraj 2024)
Je stärker die persönliche und kreative Leistung im Endprodukt sichtbar wird, desto eher erreicht das Ergebnis die erforderliche Schöpfungshöhe und kann somit unter den Schutz des Urheberrechts fallen.
Dies kann der Fall sein bei:
1. Bearbeitung und Anpassung des Outputs
Wenn der Output einer KI durch einen Menschen nachbearbeitet wird, wenn beispielsweise Illustrationen oder Texte durch Re-Prompts weiter spezifiziert werden, die Outputs anschließend noch weiter nachbearbeitet, z.B. ergänzt und erweitert werden, dann tritt der kreative Beitrag der Nutzenden stärker hervor als der reine KI-Beitrag. Je origineller und eigenständiger dabei der Beitrag der Nutzenden ausfällt, umso eher kann von einem urheberrechtlichen Schutz des erstellten Materials ausgegangen werden. (Vgl. Rack 2023a)
2.Vermischung von KI-Erzeugnissen mit eigenen Werken
Bei einer Vermischung von KI-Erzeugnissen mit eigenen Werken, die so gestaltet sind, dass die originären KI-erzeugten Teile als solche nicht mehr erkennbar sind, kann auch ein urheberrechtlicher Schutz des neu entstandenen Materials entstehen. (Vgl. Rack 2023a)
3. Urheberrechtlich geschützte Inhalte des Prompts
Füttern Nutzende eine KI mit eigenen, urheberrechtlich geschützten Inhalten, kann ebenfalls ein urheberrechtlicher Schutz an den generierten Outcomes bestehen. Wer z.B. eigene (Fach-)Texte nutzt und die KI beauftragt, diese grammatikalisch und orthografisch zu prüfen, behält die Urheberrechte am Werk. Auch wer solche Texte von einer KI stilistisch verbessern lassen möchte, besitzt die Urheberrechte am Outcome, vorausgesetzt, die einzigartige persönliche Prägung und der kreative Kern der Werke sind unverändert erhalten. (Vgl. Neziraj 2024)
Wichtig: die kreative und detailreiche Gestaltung eines Prompts allein reicht noch nicht aus, damit Sie als Urheber*in des Outcomes gelten können.
Fazit: Je mehr sie KI-generierte Inhalte ändern, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie auch als Urheber*in gelten können. Eine 100%ige Sicherheit haben Sie allerdings nie, da es bislang noch keine Gesetze und zu wenig Rechtsprechung gibt, die die Urheberschaft an KI-generierten Inhalten eindeutig regeln. Um sicherzustellen, dass Sie als Urheber*in anerkannt werden, sollten Sie die KI ausschließlich als Inspirationsquelle für Ihre Texte, Bilder und Videos verwenden und das Endprodukt vollständig eigenständig erstellen.
Wie können KI-generierte Erzeugnisse (wissenschaftlich) transparent gekennzeichnet werden?
KI-generierte Erzeugnisse sollten als solche gekennzeichnet werden. Folgende Stichpunkte könnten oder sollten dabei angeführt werden:
Name der KI-Software oder des KI-Tools (z.B. ChatGPT, Midjourney)
Version des KI-Modells, falls bekannt (z.B. GPT-4)
Herausgeber oder Entwickler des KI-Tools (z.B. OpenAI, Google)
Datum der Generierung
Link zum KI-Tool
Prompt der Eingabe (optional, für maximale Transparenz)
Im Falle einer Materialgenerierung mithilfe dialogbasierter Chatbots (z.B. ChatGPT) kann es – je nach Nutzungskontext des Ergebnisses – sinnvoll sein, die Interaktion bzw. das iterative Prompting (also die „Unterhaltung“) mit dem Chatbot, einschließlich der Prompts, Re-Prompts und der daraus resultierenden Ergebnisse, durch Screenshots zu dokumentieren. Dadurch wird eine gewisse Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleistet.
Darf ich mit fremden Werken prompten?
Hier ist eine klare Antwort nicht einfach zu geben. Laden Sie urheberrechtlich geschütztes Material als Prompt in ein KI-Tool hoch, das nicht isoliert oder abgeschottet ist und somit nicht allein auf dem eigenen Computer läuft (und das tun die wenigsten KI-Tools...), ist eine Verwendung dieses Materials unter Umständen unzulässig. Denn wenn auf den Servern des KI-Tools das verwendete Material nicht gelöscht wird, sondern es dort gespeichert und eventuell sogar für die Generierung anderer Outputs weiterverwendet wird, begeht man u. U. eine unzulässige Vervielfältigung des urheberrechtlich geschützten Materials. Man sollte somit vorab prüfen, wie das genutzte KI-Tool eingegebene Daten verwendet.
Problematisch ist auch das Prompten mit Fotos, die andere Menschen zeigen: hierbei handelt es sich im Grunde genommen um die Verarbeitung personenbezogener Daten. Je nach Fall würde dann die Datenschutz-Grundverordnung Anwendung finden und es sind die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person(en) zu achten.
„Mit Fremdcontent zu prompten ist zunächst einmal urheberrechtlich unbedenklich, solange es privat bleibt [eigene Hervorhebung und Ergänzung: hier gilt vor allem, dass auch die Eingabe in das Tool privat bleiben muss, und der Fremdcontent nicht auf den Servern des Tools gespeichert wird]. Wer das Ergebnis veröffentlichen möchte, muss darauf achten, ob der Fremdcontent – oder Teile daraus – noch enthalten sind. Wenn dies der Fall ist, gilt:
Ist das verwendete Werk frei lizenziert […], müssen der Lizenzhinweis und der Hinweis auf die Bearbeitung erfolgen.
Sofern das verwendete Werk nicht frei lizenziert ist („Alle Rechte vorbehalten“), darf das Ergebnis nicht ohne weitere Prüfung einer Erlaubnis geteilt werden.
Ist das verwendete Werk gemeinfrei, gibt es keine Einschränkungen beim Veröffentlichen.
Fallbeispiele:
Was [eigene Ergänzung: bei einem gesichert privaten Prompting] unproblematisch möglich ist:
Zusammenfassungen und Bildbeschreibungen: Gibt man dem KI-System ein Fragment aus einem Roman oder einen Zeitungsartikel und bittet es, eine Zusammenfassung zu schreiben, so ist dies zulässig. Man muss darauf achten, dass die Zusammenfassung nicht originelle Formulierungen aus dem verwendeten Werk übernimmt, sondern die Fakten in eigenen Worten wiedergibt. Hintergrund: Originelle, das heißt Schöpfungshöhe erreichende Formulierungen gelten als Werke im Sinne des Urheberrechts und sind damit schutzfähig.
Ein geschütztes Bild mit dem Befehl „Erstelle mir etwas Ähnliches in diesem Stil“ zu prompten, ist zulässig. Stile sind nämlich nicht urheberrechtlich geschützt. Aber Vorsicht: „Gib mir dieses Motiv in einem anderen Stil aus“ ist bei einem originellen, urheberrechtlich geschützten Motiv hingegen eine Bearbeitung.
Was nicht (oder nicht einfach so) geht:
„Outpaintings“ (ein Bild über den Rahmen hinaus „weitermalen“ lassen) oder „Inpaintings“ (Elemente im Bild hinzufügen, ersetzen oder entfernen): Dabei handelt es sich in der Regel um Bearbeitungen. Die Ergebnisse dürfen nur geteilt werden, wenn die Vorlage gemeinfrei oder frei lizenziert ist – oder wenn hierfür eine Erlaubnis vorliegt.
Übersetzungen eines Textes sind unfreie Bearbeitungen. Sie öffentlich zu teilen, bedarf der Erlaubnis.“
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie also nicht mit urheberrechtlich geschütztem Material prompten - es sei denn, es ist Ihr eigenes bzw. Sie selbst besitzen die Urheberrechte am genutzten Material. Sollten Sie doch einmal fremden Content zum Prompten benötigen, sind OER-Materialien mit entsprechend offener Creative Commons Lizenz eine gute und rechtssichere Alternative.
Hamburg Open Online University - HOOU (2025):10 Jahre HOOU - 10 Fragen zu KI-Output, Urheberrecht und OER. Auftakt der Broschürenreihe der HOOU zum 10. Geburtstag der Hamburg Open Online University im Jahr 2025, die durch zehn ausgewählte Impulse, Konzepte und Ideen Einblicke in die Welt der HOOU und insbesondere der Open Educational Resources (OER) gewährt. Autorin ist Andrea Schlotfeldt, Juristin an der HAW Hamburg.
FilmOpen Educational Resources (OER), Urheberrecht und KI (YouTube) von Till Kreutzer und der Agentur "J&K - Jöran und Konsorten" im Auftrag von OERinfo. In diesem Video erklärt Dr. Till Kreutzer von iRights.law, wie KI bei der Erstellung von OER helfen kann. Dabei geht er darauf ein, was beim Einsatz von KI urheberrechtlich zu beachten ist und wie hybride Kreationen zu lizenzieren sind, wenn sie als Open Educational Resources genutzt werden sollen. Dieses Video ist Teil der Videoreihe ErklOERvideos von OERinfo.
Twillo (2023): Urheberrecht in der Hochschullehre. Eine Handreichung des niedersächsischen OER-Portals. Darin: Exkurs: KI und Urheberrecht - Stand der Dinge, S. 106-109.
Stand: 12/2025. Einige verlinkte Seiten sind zu einem späteren Zeitpunkt eventuell nicht mehr verfügbar.
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Das Open Educational Resources Lab der Universität Koblenz war ein Teilprojekt des Projekts "DigiKompASS – Digitale Kompetenzen aller sichtbar machen und steigern" (2021-2025). DigiKompASS wurde gefördert durch die Stiftung Innovation in der Hochschullehre.