- Transcript / Leistungsübersicht über die anzuerkennenden Leistungen bzw. der Nachweis darüber, dass keine Leistungen erbracht wurden
- ECTS-CP / Stundenangabe
- einschlägige Auszüge aus dem Modulhandbuch bzw. aus der Lehrveranstaltungsbeschreibung

Sie bringen bereits relevante Kompetenzen mit – aus einem früheren Studium, Ihrer beruflichen Tätigkeit oder aus Weiterbildungen?
Dank unserer Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren werden relevante Qualifikationen und Vorleistungen für Ihren gewählten Master-Fernstudiengang angemessen berücksichtigt.
Das kann für Sie bspw. eine geringere Prüfungsbelastung sowie eine Verkürzung der Studiendauer bedeuten.
Die Anerkennung und Anrechnung ist in den jeweiligen Prüfungsordnungen der ZFUW-Fernstudiengänge geregelt.
Anerkennungen und Anrechnungen basieren auf bisher von Ihnen erworbenen Kompetenzen. Es wird geprüft, ob diese mit den Zielen und Inhalten im Modulhandbuch des von Ihnen gewählten Studiengangs übereinstimmen. Neben einer inhaltlichen Vergleichbarkeit sind auch der Workload, das Profil der Studienprogramme und das Niveau der Kompetenzen relevant.
Eine Anerkennung betrifft Leistungen, die Sie bereits an einer Hochschule/Universität bzw. in einem anderen Studiengang erbracht haben, sofern keine wesentlichen Unterschiede in Bezug auf Inhalt, Umfang oder Niveau bestehen.
Bitte beachten Sie:
Es können prinzipiell beliebig viele Leistungen anerkannt werden. Nach erfolgter Einschreibung muss allerdings noch mindestens eine Leistung erbracht werden.
Eine Anrechnung betrifft Kompetenzen, die Sie außerhalb der Hochschule in einem formalen Rahmen erworben haben, z.B. durch Weiterbildungen. Informell erworbene Kompetenzen (z.B. reine Berufspraxis) können in der Regel nicht angerechnet werden.
Bitte beachten Sie:
Maximal 50 % der im Studiengang zu erwerbenden ECTS-Punkte können durch außerhochschulisch erworbene Kompetenzen ersetzt werden.
Bitte beachten Sie:
Den Antrag auf Anerkennung und Anrechnung können Sie zusammen mit Ihrem Immatrikulationsantrag während des Einschreibezeitraums bis zum 31. August eines Jahres stellen.
Die Antragsprüfung erfolgt erst nach Fristende und nach erfolgter Immatrikulation durch den Prüfungsausschuss und kann mehrere Wochen dauern. Eine Vorabprüfung ist nicht möglich.
Hinweis: Eine Antragstellung nach Ablauf der Frist ist erst wieder im Immatrikulationszeitraum zum Wintersemester des Folgejahres möglich. Bereits abgelehnte Module können nicht erneut zur Anerkennung oder Anrechnung eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Eine Prüfung Ihres Antrags kann nur erfolgen, wenn Sie alle nötigen Dokumente vollständig vorgelegt haben. Bitte machen Sie in Ihrem Antrag eindeutig kenntlich, auf welche Inhalte und Dokumente sich Ihr Anerkennungswunsch bezieht.
Auch am Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW) der Universität Koblenz bereits erbrachte Leistungen, z.B. im Rahmen des Kurskonzepts, werden ebenfalls auf Antrag bei der Einschreibung anerkannt. Das Beifügen entsprechender Nachweise ist in diesem Fall jedoch nicht erforderlich.
Reichen Sie zusammen mit Ihrem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Anerkennung und Anrechnung bitte folgende Unterlagen mit ein:
Hier finden Sie den aktuellen Antrag auf Anerkennung bzw. Anrechnung:
Unser Tipp:
Bitte machen Sie sich vor Antragstellung mit dem Modulhandbuch des von Ihnen gewählten Studiengangs vertraut.
Darin erhalten Sie umfassende Informationen zu den Wahl- und Pflichtmodulen sowie eine genaue Übersicht über den Studiengang. Dies ermöglicht Ihnen einen fundierten Abgleich mit von Ihnen bereits abgeschlossenen Modulen oder erworbenen Kompetenzen.
Zudem finden Sie hier auch die für den Antrag notwendigen Angaben zu Modulcode, Modultitel und ECTS.
Energiemanagement, M.Sc.
Angewandte Umweltwissenschaften, M.Sc.
Personal und Organisation, M.A.
Inklusion und Schule, M.A.
Psychologische Diagnostik, Evaluation und Beratung, M.Sc.
MBA - Master of Business Administration
Universität Koblenz
ZFUW / [Studiengang]
Universitätsstraße 1
56070 Koblenz
Ersetzen Sie in der Adresszeile den Platzhalter [Studiengang] bitte durch die Angabe des von Ihnen gewählten Studiengangs (z.B. "ZFUW / Energiemanagement").
Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird Ihnen im Anschluss per Bescheid mitgeteilt.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Anerkennung, Anrechnung oder Antragstellung an die jeweilige Studiengangskoordination Ihres gewünschten Master-Fernstudiengangs.